18.05.2020 Stadtrat Buxtehude: Antrag zur Haushaltssperre

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die Steuerschätzungen aus Mai 2020 lassen keinen Zweifel daran, dass die Länder und Kommunen in den nächsten Jahren mit deutlichen Einnahmeausfällen zu rechnen haben. Die negativen Abweichungen zu den bisherigen Schätzungen liegen bei 15,6 Mrd. € (13,254%) für Gemeinden allein für 2020. Die Steuerschätzer wiesen vorsorglich darauf hin, dass diese Prognose sehr unsicher ist und weiter stark abhängig von den Corona-Maßnahmen ist. Es kann also durchaus sein, dass der kalkulierbare Finanzrahmen noch enger wird.

Der Präsident des Städtetages formulierte im April: “Die kommunalen Haushalte werden so hohe Einbußen erleiden, wie wir sie in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gesehen haben“. Er prognostizierte einen Rückgang von 25% bei den Gewerbesteuereinnahmen, die in Buxtehude knapp ¼ der Einnahmen für 2020 erbringen sollten. Ein weiter so wird also nicht möglich sein.
Die AfD-Fraktion fordert Sie daher auf, eine Haushaltssperre zu verhängen. Sollten Sie von diesem Recht nicht Gebrauch machen wollen, fordern wir, den Rat abstimmen zu lassen, ob er Sie auffordert, eine Haushaltssperre zu verhängen.
Die Aufforderung beinhaltet die Konsequenz, nur noch Ausgaben zu tätigen, für die es gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen gibt. Begonnene Investitionen sind fortzuführen, neue Vorhaben jedoch auf Eis zu legen.

Auszunehmen von der Sperre sind:
• bereits geplante Investitionen in Kitas und Schulen (incl. des Sporthallenprojektes) und bei der Feuerwehr.
• Das Produkt Digitalisierung
• Verfügungsmittel der Bürgermeisterin (4.200 €)
• 35.000 Gelder zur Ausschüttung an Vereine nach Antrag über Vereinsförderrichtlinie
• Ausgaben für die Stadtbibliothek (allerdings gekürzt)

Neueinstellungen und Höhergruppierungen von Angestellten und Beamten sind zurückzustellen.
Viele Gewerbetreibende und Selbständige sind in diesen Wochen in ihrer Existenz bedroht, ebenso Arbeitnehmer in der “freien Wirtschaft”. Diesen Menschen, die mit ihren Steuern die finanzielle Grundlage für ein funktionierendes Gemeinwesen schaffen, ist es nicht zu vermitteln, dass die Stadt nicht ans Sparen denkt.
Aus der Liste zusätzlichen Personalbedarf 2020 (siehe Stellenplan) ist in 2020 zurückzustellen:
Nr. 215 ff (hatten bereits Sperrvermerke), Nr.25 Veranstaltungshelfer, Nr. 214 Hausmeister, Nr. 290 Sozialarbeiter, Nr. 295 die Jugendparlamentsstelle. Ebenso 284+385 die 2 sozialpädagog. Assistenten, da noch nicht absehbar ist, ob Betreuungsbedarfe wieder so hoch werden wie vor Corona.
Raumpfleger müssten durch die viele Heimarbeit weniger zu tun haben, sodass die Stelle nicht mehr benötigt wird.
Die Standesbeamtenstelle (Nr. 140) und die Stellen für die allgem. Verwaltung (54, 72 und 73) können ggf. durch Umsetzungen innerhalb der Verwaltung aufgefangen werden und sind ggf. in den Stellenplanentwurf 2021 aufzunehmen.
Bisher nicht aufgezählt, also ggf. nicht zu sperren sind: Nr. 115 Fachinformatiker/Systemintegration, Nr. 520 der Straßenkontrolleur, zur Diskussion stehen dann: 278 stellv. FG-Leitung Ev. Nr. 80 u.90 Stadtinspektor + Ausbildung Kommunalverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Lindszus,

stellv. Vorsitzende der AfD-Fraktion im Rat der Hansestadt Buxtehude

 

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