(In grau Erläuterungen, nicht gesprochen)
Vielen Dank Herr Vorsitzender, verehrte Bürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren,
Die Haushaltssituation von Buxtehude hat sich weiter verschlechtert.
Der Ergebnishaushalt weist ein Minus von 3,09 Mio. € aus. Das heißt, es fehlen ganz grob gerechnet knapp 2,5 % aller Aufwendungen (geplant 125.661.600 €).
Hört sich nicht viel an und die Mehrheit findet es gar nicht schlimm. Wir haben ja unsere Überschüsse aus den Vorjahren. Da stecken noch 38,4 Millionen € drin.
Dass diese Millionen auch nicht auf dem Konto liegen, hat Herr Krause gerade erläutert.
Im nächsten Satz habe ich versehentlich 0,95 Millionen als künftige Überschussrücklage statt als Haushaltsergebnis 2025 betitelt.
Wir verprassen also förmlich unsere Rücklagen, wohl wissend, dass die Zeiten nicht besser werden und man heute schon erahnen kann, dass die Annahmen der Steuerschätzungen eher ins Minus korrigiert werden müssen.
Unsere aktuelle Regierung gibt ihr Bestes. Denn es ist nie so schlimm, dass es nicht noch schlimmer werden könnte.
Also eigentlich ist es höchste Zeit, den Gürtel enger zu schnallen. Aber auch hier in Buxtehude sind wir rot-grün dominiert und da lässt man sich von Realitäten eher nicht die Wünsche vermiesen.
Wir satteln also weiter auf bei freiwilligen Leistungen. Der gerade beschlossene Kauf von Wohnungen gehört dazu.
Dieses Jahr hat Buxtehude mit der Strategie 2035 den ganz großen Wurf gelandet. Ich habe sie als feuchten Traum von rot-rot-grün kommentiert. Die Rede können Sie übrigens auf der Internetseite der AfD Buxtehude nachlesen.
Jedenfalls soll, der Strategie 2035 folgend, im nächsten Jahr ein Stadtforum installiert werden. Hierzu sollen dem Produkt “nachhaltige Entwicklung / Buxtehude 2035” noch einmal 20.000 € bewilligt werden.
Klingt auch nicht viel – oder? Klar, aber dazu muss man wissen, dass diese Stelle inzwischen 406.000 € kostet und diese Summe noch in 2022 nicht einmal halb so hoch war. Wir werden also immer nachhaltiger. Wenn ein Erfolg auch nirgendwo messbar ist – im Haushalt sind die Kosten wenigstens beziffert.
Nicht oder nur teilweise deutlich im Haushalt sind andere Positionen, die ich auch kritisiere:
Das ist an 1. Stelle natürlich die Zuwendung für die Seebrücke. Auch ein kleiner Betrag, aber völlig ohne kommunalen Bezug, also rechtswidrig.
Dann die 40.000 € für die AWO zur “Antidiskriminierungsberatung”. Das gönnt sich Buxtehude seit 2023 freiwillig und es wäre nicht nötig, denn die AWO bekommt bereits Gelder vom Bund, Land und selbst vom Kreis.
Überhaupt gibt es in Zusammenhang mit der AWO Positionen, die immer irgendwie unterschiedlich genannt werden, und teilweise nur in Präsentationen auftauchen. Da passt einiges nicht zusammen und über die Sinnhaftigkeit muss man streiten. Wir werden 2024 auf jeden Fall hinterfragen, ob z.B. die 70.000 € für die Betreuung der Flüchtlingsunterkünfte durch die AWO gerechtfertigt waren.
Hinterfragt wurde auch, welche Kosten im Zusammenhang mit der Migration bei Buxtehude z.B. pro Migrant und Monat wirklich hängen bleiben. Diese Zahlen gibt es nicht. Wir müssen annehmen, dass man sie nicht veröffentlichen will. Anders ist der Umgang damit nicht erklärbar.
Was ich auch kritisiert habe ist, dass im Haushalt nicht sichtbar ist, wohin die ca. 575.000 € Transferaufwendungen der Kulturförderung fließen. Alles freiwillige Ausgaben.
Im alten Haushalt war wenigstens noch nachrichtlich zu lesen, wie viel davon das Museum oder das Kulturforum bekommt. Dass das Kulturforum öffentliche Gelder bekommt und weder Miete noch Betriebskosten zahlen muss und für Ausstellungen noch extra Geld bekommt, ist wahrscheinlich noch nicht einmal bei allen Mitgliedern das Kulturausschusses angekommen.
Ich sagte schon, die Strategie 2035 war der große Wurf. Deren schwammige Aussagen hat man mit dem Haushalt verknüpft, was darin gipfelt, dass sich die Beschäftigten im öffentlichen Haushalt namentlich wiederfinden. Ihre Tätigkeitsfelder stehen gleich mit dabei. Ganz neue Einblicke ergeben sich so.
Aber meine Damen und Herren, wir reden hier vom Haushalt. Ein Haushalt hat dem Grundsatz der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplans. Art. 110 des Grundgesetzes zu genügen.
Es heißt, die Vollständigkeit ( Art. 110 Abs. 1 GG, § 8, § 12 HGrG, § 11, § 15 BHO) erfordert eine lückenlose und unverkürzte, also ohne Saldierung vorgenommene Aufnahme sämtlicher erwarteter Einnahmen, Ausgaben und voraussichtlich benötigter Verpflichtungsermächtigungen.”
Schon in Fachausschussberatungen habe ich die Transparenz bemängelt.
Der Vorsitzende mahnt, zum Ende zu kommen.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, ich habe gedacht, dass ich zum Investitionsprogramm separat sprechen kann. Nun mache ich es ganz kurz.
Positiv ist, dass es endlich eine Prioritätenliste gibt. Die Neigung, gern gehabte aber nicht umsetzbare Projekte aufs Tapet zu heben, wird dadurch doch merklich reduziert.
Allerdings kritisiere ich, dass wir Machbarkeitsstudien finanzieren, deren Umsetzung nicht kommen wird.
Außerdem kritisiere ich, dass es bisher keine fortgeführte Liste gibt, die voraussehbaren Ersatz oder Reperaturinvestitionen erhält. Wenn wir die gehabt hätten, wäre in unseren Schulen sicher nicht solch ein Restaurierungsstau.
Zum Ende möchte ich unseren Kämmerer sinngemäß zitieren:
“Wir wissen, dass wir max. die Hälfte von dem umsetzen können, was wir laut Haushalt beschließen. Wir müssen näher an der Realität planen.” Ich hoffe, in 2024 gelingt das besser.