16.11.2019 SG Lühe: Klimaverrenkungen im Samtgemeinderat

Rückblick auf die Sitzung des Samtgemeinderates Lühe vom 23.10.2019

Zunächst stellte sich Frau Schütz, die neue Klimaschutzmanagerin, deren Vertrag bis zum 21.5.2021, läuft vor. Sie wird die Arbeit ihrer Vorgängerin, Frau Poppe, fortsetzen (s. Klimaschutzkonzept). Ziel des Klimaschutzkonzeptes von 2015 ist es, die CO2-Emissionen der SG Lühe bis 2020 um 20% zu reduzieren (Basisjahr 2012). Die ersten drei Jahre von Frau Poppe wurden in diesem Jahr durch die Verwaltung um weitere zwei Jahre verlängert, ohne dass dem Rat eine Erfolgsbilanz bzgl. der CO2-Reduzierung vorgelegt wurde. Nach mehrmaligem Nachfragen wurde dieses nun in dieser Ratssitzung nachgeholt (der Vertrag von Frau Schütz ist längst unterschrieben). Obwohl ich mehrmals darum gebeten habe, wurden uns die Unterlagen vor der Sitzung nicht zur Verfügung gestellt. Sie seien angeblich zu komplex ohne Erläuterung –  lächerlich, wenn man sich die Präsentation anschaut; man wollte ganz offensichtlich fundierte Nachfragen vermeiden, welche offenlegen würden, dass hier schlicht Steuergeld verbrannt wird.

Herr Siepe aus Hannover stellte dem Rat in einer Präsentation die CO2-Bilanz der Samtgemeinde Lühe vor. Leider enthält seine Datenbasis den Fehler, dass in der SG Lühe seit 2012 Biogasanlagen gebaut wurden, was nicht der Fall ist. Selbst unter dieser Bedingung zieht er eine durchwachsene Bilanz, das Ziel wurde nicht erreicht. Wenn man die korrekten Daten verwendet, wird das Ergebnis noch ernüchternder sein. Wir warten noch auf seine korrigierten Berechnungen.

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Unsere Kämmerin, Frau Lühders, stellte den Haushaltsentwurf der Verwaltung für 2020 vor. Der Schuldenstand der SG Lühe ist in 2019 von 6,3 Mill. € auf 9,2 Mill. € gestiegen. Sollte der Entwurf wie vorgeschlagen umgesetzt werden, erhöht sich dieser bis Ende 2020 auf gut 11 Mill. €. Frau Lühders rief die Ratsmitglieder zu Einsparungen auf. Die Ausschüsse werden nun den Entwurf beraten.

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Unser Antrag zur Klimaschutzmanagerin wurde aufgerufen:

Beschlussvorschlag:

Die Klimaschutzmanagerin, Frau Schütz, wird beauftragt, den Schwerpunkt ihrer Arbeit für die Samtgemeinde Lühe auf folgende Aufgabengebiete zu legen:

– Erfassung/Monitoring der Energieverbräuche der kommunalen Gebäude (konkret Erstellung von sog. „Reports“ in der Verwaltungssoftware) der SG Lühe und Bericht an den Ausschuss für Bau, Wege, Planung und Umwelt.

– Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches kommunaler Gebäude (z.B. Schulungen der Hausmeister, Schüler, etc.)

– Anwerbung von Fördermitteln für kommunale Bauvorhaben

Begründung:

Die Mitarbeiter des Bauamtes sind z.Z. stark eingebunden in die geplanten / laufenden Bauprojekte, daher ist eine Entlastung sinnvoll. Gleichzeitig möchten wir erreichen, dass die Arbeitszeit der Klimaschutzmanagerin, Frau Schütz, für unsere Samtgemeinde finanzielle Vorteile bringt.

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Wir haben den Antrag gestellt, weil wir der Ansicht sind, dass unsere Steuergelder nicht für Logo-Wettbewerbe, Stadtradeln, u.ä. vergeudet werden sollten. Nachdem der Antrag bereits im Bauausschuss und Samtgemeindeausschuss abgelehnt wurde (mit m.E. dürftigen Argumenten), kam der Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch nun mit einem Gesetz um die Ecke, das es dem Rat angeblich verbietet, über die Arbeitszeit der Klimaschutzmanagerin für unsere Samtgemeinde zu entscheiden. Bitte bilden Sie sich dazu selbst eine Meinung (s..u. meine Mail). Der Samtgemeinderat stimmte daraufhin für Nichtbefassung bzgl. unseres Antrages.

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Unter dem TOP “Anfragen/Anregungen” habe ich meinen Ratskollegen die Broschüre “Kann der Mensch das Klima retten?” zur Lektüre angeboten.  Sie enthält sachliche Argumente zum Thema Klimaschutz und Energiewende. Es herrschte allgemeine Ablehnung. Man verbittet sich diese Belästigung mit alternativen Informationen. Nach der Sitzung haben sich drei parteilose Ratsmitglieder erbarmt, mir eine Broschüre abzunehmen.

Sie finden auf dieser Webseite diverse Information zu dem Thema, s. HIER; HIER , HIER (im Suchfeld rechts oben “Klima” eingeben).

Das Thema Klimaschutz wurde übrigens im Tageblatt-Artikel mit keinem Wort erwähnt.

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PROTOKOLL der Sitzung

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Meine Mail an den Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch und die Ratsmitglieder (16.11.2019):

Hallo Michael, liebe Ratskollegen,
ich habe folgende Anmerkungen / Fragen zum Protokoll des Samtgemeinderates am 23.10.2019:
1. Im Protokoll steht zwar, dass ich um eine Kostenaufstellung für das Klimaschutzmanagement gebeten habe, aber die Zahlen stehen dort nicht.
a) Warum nicht?
b) Wann bekommen wir die Antwort?
Falls es sich um ein datenschutzrechtliches Problem handelt, könnte man den nichtöffentlichen Teil verwenden?
2. Am Protokoll hängt die Präsentation von Herrn Siepe mit den falschen Zahlen, die unter der Annahme zustande gekommen sind, dass es in der SG Lühe Biogasanlagen gibt.
a) Wann bekommen wir die korrigierte Fassung?
b) Woher kamen die Informationen bzgl. der Biogasanlagen in der SG Lühe?
3. Unser Antrag zur Priorisierung der Aufgaben der Klimaschutzmanagerin wurde vom Rat mit Nichtbefassung zurückgewiesen, nachdem Du behauptet hast, der SG-Rat sei nicht befugt, dies zu entscheiden. In dem im Protokoll zitierten Artikel steht: § 85 Abs. 3 NKomVG
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte …
3. entscheidet über Maßnahmen auf dem Gebiet der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung und über Maßnahmen zur Erfüllung von sonstigen Aufgaben, die das Land im Auftrag des Bundes ausführt oder zu deren Ausführung die Bundesregierung Einzelweisungen erteilen kann,
Ich bitte um Erläuterung, in welchem Zusammenhang dieser Artikel mit der Klimaschutzmanagerin steht.
Auf der Webseite der Klimaschutzmanagerin steht, dass die Stelle der Klimaschutzmanagerin durch die NKI gefördert wird. Es handelt sich also um ein freiwilliges Projekt unserer Kommunen Jork, Horneburg und Lühe, welches vom Bund gefördert wird.
Abgesehen von der inhaltlichen Zweifelhaftigkeit halte ich Dein Vorgehen, erst bei der dritten Abstimmung unseres Antrages ein Gesetz aus dem Ärmel zu zaubern, ohne dieses vorzulesen oder vorher zu verteilen, für höchst unseriös. Niemand hatte die Möglichkeit, Deine Behauptung nachzuprüfen. Das Ergebnis war ja dann wie gewünscht.
 
Antwort M. Gosch 16.11.2019:

“… Den Einsatz der Mitarbeiter innerhalb der Verwaltung obliegt allein dem Hauptverwaltungsbeamten. Dies ergibt sich in der Tat aus § 85 Abs. 3 NKomVG. Dort steht eindeutig geschrieben, dass der HVB die Geschäftsverteilung innerhalb der Verwaltung leitet.

Der Rat hat hierauf keinen Einfluss. Das findet sich auch in der einschlägigen Kommentierung. Du hast leider § 85 Abs. 1 Nr. 3 zitiert. In der Tat führt dies zur Verwirrung. Ich verweise Dich noch einmal ausdrücklich auf den § 85 Abs. 3.

Ich glaube nicht, dass das Verhalten Deiner Ratskollegen irgendetwas mit meinem Hinweis auf diesen § zu tun hat…”

 
AZF: Mein Fehler. In §85 3 steht:

(3)  Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte leitet und beaufsichtigt die Verwaltung; sie oder er regelt die Geschäftsverteilung im Rahmen der Richtlinien der Vertretung. Sie oder er ist Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter im Sinne der Geheimhaltungsvorschriften.

–> d.h., die Klimaschutzmanagerin ist Teil der Verwaltung!?!

 
4. Der Titel der Broschüre, die ich verteilen wollte, ist im Protokoll falsch wiedergegeben, er lautet “Kann der Mensch das Klima retten?”, hier eine Zusammenfassung:
 
 
Astrid zum Felde, Vors. AfD-Fraktion SG Lühe