ES REICHT !!!
Der völkerrechtswidrige Migrationspakt vom 11. Dezember 2018 soll nun über die Bewegung „Seebrücke“ in Städte und Gemeinden getragen werden.
Einem entsprechenden Antrag der LINKEN zum Beitritt der Stadt Buxtehude zur Seebrücke signalisieren CDU, SPD und Grüne bereits ihre Zustimmung. Den Initiatoren ist durchaus bewusst, dass diese Initiative nicht mit dem geltendem Recht ( Völkerrecht, GG, Asylgesetz ) vereinbar ist.
Unter dem Deckmantel der Humanität werden nun noch mehr Anreize zur Armutsmigration nach Deutschland gesetzt. Das Sterben auf See wird dadurch nicht beendet, sondern durch selbsternannte GUTmenschen weiter forciert. Das einzige Ziel dieser von internationalen NGO`s finanzierten Bewegung ist es, die offen formulierten Relocation- und Resettlementprogramme ( Umvolkung und Neuansiedlung von Afrikanern in Europa ) der UNO umzusetzen.
Die UNO handelt damit unter dem Einfluss dieser NGO`s gegen ihre eigene Entschließung von 1998 Art. Nr. 6 und 7 (s. HIER):
Art. 6
Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder durch die Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.
Art. 7
Bevölkerungstransfers oder -austausche können nicht durch internationale Vereinbarungen legalisiert werden, wenn sie grundlegende Bestimmungen der Menschenrechte oder zwingende Normen des Völkerrechts verletzen.
Die AfD-Fraktion in Buxtehude wird in der Ratssitzung am 12.12.2019 um 19.00 Uhr im Stadthaus deutlich Position zu den Menschenrechtverletzungen der anderen Parteien Stellung nehmen.
Der BESCHLUSSVORSCHLAG der Verwaltung