Zum geplanten Heizungsgesetz der Bundesregierung:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die Umstellung der Heiztechnik für Gebäude ist von der Bundesregierung beschlossen worden.
Bitte legen Sie dar, wie sich dieser Beschluss auf den Haushalt der Hansestadt Buxtehude auswirken wird.
1. Wie viele Gebäude mit welcher Gesamtfläche müssen umgestellt werden?
2. Wie hoch wird der Bedarf an elektrischer Energie pro 100 m² Gebäudefläche, einschließlich Versorgung mit Warmwasser, geschätzt? Von bis – je nach Baujahr?
3. Wie hoch sind die derzeitigen Energie- und Heizkosten der Gebäude?
4. Wie stellt sich die Verwaltung die Umstellung vor?
5. An wie vielen städtischen Gebäuden bzw. Wohneinheiten sind in den letzten Jahren energetische Sanierungen vorgenommen worden?
6. Welcher Art waren die energetischen Sanierungen?
7. Handelt es dabei um selbst genutztes Eigentum, vermietete Wohneinheiten oder öffentliche Gebäude? Bitte die Daten getrennt mitteilen.
8. Wie hoch schätzt die Verwaltung den CO2-Einsparungseffekt erfolgter Maßnahmen der letzten 6 Jahre?
9. Wie hoch war bisher der monetäre Aufwand für externe Fachleute?
10. Wie hoch war der geschätzte monetäre Aufwand der Verwaltung?
11. An wie vielen städtischen Gebäuden bzw. Wohneinheiten ist eine energetische schon in Planung?
12. Was würde eine Umstellung der Heiztechnik ggf. mit energetischer Sanierung am Beispiel der Grundschule Altkloster bedeuten?
13. Wie lassen sich die Ergebnisse der energetischen Sanierung im Stieglitzquartier zusammenfassen? Bitte beziffern Sie die Energieeinsparung und listen auch hier die aufgelaufenen Kosten auf. Unterscheiden Sie hierbei bitte in:
13.1 Kosten für Verwaltung
13.2 Kosten externe Beratung
13.3 Kosten Umsetzung
14. Welche Summen müssen geschätzt allein für die Umstellung der Heiztechnik und energetische Sanierung in künftige Haushalte eingestellt werden?
15. Welche Auswirkungen hat das auf die Prioritätenliste in Buxtehude?
Mit freundlichen Grüßen
Anke Lindszus
Fraktionsvorsitzende der AfD im Stadtrat Buxtehude