07.06.2024 Kreistag Stade: Anfrage bzgl. Maßnahmen zur Eindämmung des signifikanten Anstiegs der Straftaten durch nichtdeutsche Straftäter

ANTWORT der Kreisverwaltung als PDF

Polizeiliche Kriminalstatistik für den Landkreis Stade

Sehr geehrter Herr Landrat,
die AfD-Kreistagsfraktion hat über eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion die Polizeiliche Kriminalstatistik für den Landkreis Stade beim niedersächsischen Innenministerium abgefragt. Diese haben wir zu Ihrer Kenntnis dieser Anfrage beigefügt, damit Sie sich einen Überblick über die Situation im Landkreis Stade verschaffen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung einleiten können.
Auffällig in der Statistik ist, dass die Zahl nichtdeutscher Straftäter von 2022 (1879) auf 2023 (2205) um 17% im Landkreis Stade gestiegen ist. Buxtehude + 30 %.
Den größten Anstieg verzeichnen Körperverletzungen und Diebstahlsdelikte.
Der Gesamtanteil nichtdeutscher Straftäter an allen Straftaten beträgt ca. 20%, wobei hier berücksichtigt werden muss, dass Doppelstaatler mit deutscher Staatsbürgerschaft als deutsche Staatsbürger gezählt werden. Die Statistik der Straftaten nach Herkunftsländern ohne EU führen mit Abstand Syrer, Türken, Georgier und Afghanen an. Aus der statistischen Auflistung des Aufenthaltsstatus geht hervor, dass die Straftaten durch Asylbewerber um 40% und die von Schutz- u. Asylberechtigten sogar um 54 % zum Vorjahr gestiegen sind.

§54 des Aufenthaltsgesetzes regelt das Ausweisungsinteresse der BRD für straffällig gewordene Asylbewerber und somit die Revidierung des Aufenthaltsstatus. Darum bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Erfolgt eine Überprüfung gemäß §54 des Aufenthaltsgesetzes für die 176 straffälligen Asylbewerber im Landkreis Stade?

2. Wird sich die Kreisverwaltung dafür einsetzen, den Schutzstatus für die 51 straffällig gewordenen Schutz- und Asylberechtigten gemäß §54 zu überprüfen und ggfls. zu revidieren?

3. Werden die Duldungen der 62 straffälligen Geduldeten durch die Kreisverwaltung überprüft und ggfls. aufgehoben?

4. Wird die Kreisverwaltung bei den 1626 Straftätern, die eine erlaubte
Aufenthaltsgenehmigung besitzen, eine Überprüfung des Ausweisungsinteresses gemäß §54 Aufenthaltsgesetz durchführen?

5. Wie setzt sich die Kreisverwaltung für die umgehende Abschiebung der 53 Straftäter, die sich unerlaubt im Landkreis befinden, ein. ? Welche Maßnahmen sind konkret geplant?

6. Findet bei den ab Juni stattfindenden Turboeinbürgerungen eine Abfrage bei denStrafverfolgungsbehörden statt? Wenn ja, wer führt diese durch?
Wenn nein, warum nicht?

Wir bedanken uns im Voraus für die Beantwortung der Fragen zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung im Landkreis Stade.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Ing. Maik Julitz
Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion

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