07.04.2025 Stadtrat Buxtehude: Anfrage zum Erbe von Stadtarchivarin Margarete Schindler

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

Die AfD Fraktion möchte wissen:
1) mit welchen Zusätzen (Bitte, Wünsche oder Bedingungen) die ehemalige  Stadtarchivarin Frau Margarete Schindler ihr Erbe der Stadt Buxtehude vermacht hat?
2) Wie hoch war der Erbteil, den die Stadt angenommen hat?
3) Bitte listen Sie auf, was bisher vom Erbteil der Stadt finanziert wurde!
4) Welche Summe steht noch zur Verfügung?
5) Da Frau Schindler sich offensichtlich eine Straßenbenennung nach ihr gewünscht hat und die spätere Stadtarchivarin, Frau Drechsler, in der Vorlage 2021/206-1 herausgearbeitet hat, dass dazu eine „wissenschaftliche Studie zur Untersuchung ihres Auftretens, Verhaltens und ihrer Publikationen sowie Vergleich mit anderen Historiker*innenbiografien notwendig“ wäre, möchten wir wissen:
a) Wurde diese Studie (finanziert durch das Erbe) inzwischen beauftragt?
b) Falls 5a mit „nein“ beantwortet wird, warum nicht?

Hintergrund:
Am 13.3.2025 wurde im Kulturausschuss darüber gesprochen, dass man vom Erbteil von Frau Schindler Informations- und Gedenktafeln für Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter finanzieren könnte. In 2023/2024 wurden unseres Wissens aus dem Erbe Gelder im Zusammenhang mit der Studie zu „Buxtehude in der Zeit des Nationalsozialismus“ und entsprechenden Veröffentlichungen verwendet.
Wir wissen also, dass vom Erbe von Frau Schindler Gebrauch gemacht wird. In der Vorlage 2021/206-1 arbeitete die Stadtarchivarin Frau Drechsler, auf eine Anfrage der AfD-Fraktion, heraus:
„Als einzige Tochter von Olga und Carl Schindler (geb. am 25.12.1925 in Hamburg, gest. am 02.04.2019 in Buxtehude) ging Margarete Schindler von Ostern 1936 bis 26.01.1944 zur Städtischen Oberschule für Jungen in Buxtehude und trat in den Jungmädelbund und später in den Bund Deutscher Mädel ein. Am 20.04.1943 wurde sie mit 17 Jahren und 4 Monaten Mitglied in der NSDAP. (1) Zwischen dem 01.11.1944 und 30.04.1945 nahm sie eine Tätigkeit als Aushilfskraft an der Volksschule Buxtehude in einer zweiten Klasse an. Die Entlassung Ende April 1945 erfolgte wegen der Einstellung von  Flüchtlingslehrkräften und Lehramtsanwärtern bzw. der Schließung der Schule. Ihr Entnazifizierungsverfahren wurde am 13.12.1945 aufgrund einer Jugendamnestie für nach dem 01.01.1919 bzw. nach dem 31.12.1912 geborene Personen niedergeschlagen. (2) U.a. aufgrund ihrer Vorbildfunktion als eine der ersten Frauen in Führungspositionen in Buxtehude wurde sie für eine Straßenbenennung berücksichtigt. Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung wurde von Seiten des Stadtarchivs nach Entnazifizierungsverfahren zu Schindler im Niedersächsischen Landesarchiv in Stade angefragt. Da in der wissenschaftlichen Forschung Personen, die aufgrund der Jugendamnestie entnazifiziert wurden und bei denen keine Verbrechen in der NSZeit nachweisbar sind, nach ihren Handlungen und Aussagen nach 1945 beurteilt werden, wäre hier vor einer Würdigung mit einem Straßennamen eine wissenschaftliche Studie zur Untersuchung ihres Auftretens, Verhaltens und ihrer Publikationen sowie Vergleich mit anderen Historiker*innenbiografien notwendig. Vgl. Buxtehude Vorlage 2021/2061

(1) Stadtarchiv Buxtehude, Nachlass Schindler Nr. 34, 35: Niedersächsisches Landesarchiv Stade. Rep. 275.2 Nr. 14.164.

(2) Niedersächsisches Landesarchiv Stade, Rep. 275.2 Nr. 14164

Mit freundlichen Grüßen
Anke Lindszus

AfD Fraktionsvorsitzende im Stadtrat Buxtehude