06.12.2023 Kreistag Stade: Leistungsbezug und Kostenerstattung von Migration

Laut dem Landkreis ist es nicht möglich, durchschnittliche Flüchtlingskosten zutreffend darzustellen. Dies vorausgeschickt beantwortet der Kreis die Fragen des FDP-Kreistagsmitgliedes Meyer in diesem SCHREIBEN.

Da die Unterbringung in den Kommunen stattfindet, hat die AfD-Fraktion und einzelne Bürger auch dort zu den Kosten Anfragen gestellt. Die Anfragen eines Bürgers wurden in Buxtehude im Rahmen eines Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen vom 25.05.2023 wie folgt beantwortet:

“Das Land Niedersachsen und seine Kommunen sind gemäß dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und dem Aufenthaltsgesetz verpflichtet, die im Bundesgebiet um Asyl nachsuchenden Menschen anteilig aufzunehmen. Die Hansestadt Buxtehude muss daher Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete im Rahmen der jeweils festgelegten Quoten schaffen, die der Stadt vom Landkreis Stade mitgeteilt werden.

Die Unterbringung von Geflüchteten ist somit eine kommunale Pflichtaufgabe, der sich auch die Hansestadt Buxtehude stellt. Im Rahmen der städtischen Unterbringung erhalten geflüchtete Menschen einen

  • Wohnplatz, der eine Grundausstattung enthält (Bett, Schrank, Geschirr, Bettzeug usw.).

Als Wohnplätze dienen zum einen Wohnungen des privaten Wohnungsmarkts, dazu wurden seit 2015 in der Stadt auch größere Unterkünfte (Holzhäuser in Heitmannshausen und Hedendorf, Containerdörfer in der Altländerstraße und in Neukloster, Unterkunft in der Grothe-Marie-Straße) errichtet. Zwei weitere größere Unterkünfte am Gildenweg und auf dem ehemaligen Betriebsgelände von Pioneer befinden sich derzeit in der Realisierung.

Im Rahmen der Unterbringung von Geflüchteten, gibt es zwei verschiedene Abrechnungsvarianten.

  1. Ist eine Unterkunft durch die Hansestadt Buxtehude angemietet, wird direkt mit dem Landkreis Stade als Kostenträger abgerechnet. Der Landkreis erstattet alle Mietkosten einer solchen Unterkunft. Auch Betriebskosten werden in vollem Umfang abgerechnet.
  2. Bei den Kosten einer Unterkunft, die sich im Eigentum der Hansestadt Buxtehude befindet, verhält es sich so, dass alle anfallenden Kosten zusammengefasst werden und in einem Unterkunftssatz dargestellt werden. Dieser Unterkunftssatz wird mit dem Landkreis abgestimmt und vom Landkreis Stade für jeden nicht anerkannten Flüchtling monatlich erstattet.
  3. Im Falle einer Anerkennung, erfolgt ein sogenannter Rechtskreiswechsel. In diesen Fällen, erfolgt die Abrechnung mit dem Jobcenter und in einigen Fällen direkt mit den Bewohnerinnen oder Bewohnern als Selbstzahler.

In beiden Varianten ist aber das Grundprinzip, das der Großteil der entsprechenden Unterbringungskosten auf eine Erstattung hinauslaufen.

Für Kosten der Lebenshaltung, der Ausbildung, des Arbeitsmarktes, der medizinischen Versorgung und des Nahverkehrs ist die Hansestadt Buxtehude nicht der zuständige Kostenträger. Entsprechende Informationen zu diesen Kosten müssten hier von anderer Stelle erfragt werden.

Sobald auch Kinder mit einem Fluchthintergrund in der Hansestadt Buxtehude wohnhaft sind, unterliegen sie – bei entsprechendem Alter – der Schulpflicht nach § 63 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG).
Für die Grundschulen sind Schuleinzugsbereiche festgelegt, um eine gerechte Verteilung aller Buxtehuder Kinder auf die einzelnen Schulen sicherzustellen. Für Kinder mit Fluchthintergrund, die weitergehende Schulen besuchen müssen, erfolgt eine Verteilung über den sogenannten „Runden Tisch“, einem Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern aller weiterführenden Schulen, um die am besten geeignete Schulform für das jeweilige Kind unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen zu finden.

Kinder im Kita-Alter haben die gleichen gesetzlichen Ansprüche auf eine Kita-Versorgung wie andere Kinder aus Buxtehude. Spezifische Kosten für Kinder mit Fluchthintergrund sind hier nicht abgrenzbar. Die derzeit bestehende Unterversorgung mit Kita-Plätzen begegnet die Stadt – unabhängig von der Fluchtthematik – mit dem Bau und der Projektierung mehrerer neuer Kita-Standorte.

Im Kontext der Integration erfolgt die Finanzierung weitestgehend über andere Kostenträger als der Hansestadt Buxtehude. Hierunter fällt etwa die Finanzierung von Integrations- und Sprachkursen so-wie der Flüchtlingssozialarbeit (inkl. Sprachmittlereinsatz) im Kreis.
Um eine gelungene Integration von Anfang an zu ermöglichen, finanziert die Hansestadt Buxtehude hier jedoch zusätzliche freiwillige Leistungen vor allem im Rahmen der Finanzierung von zusätzlichem Personal.

Im Bereich des Personaleinsatzes im Rahmen der Unterbringung (Pflichtaufgabe) und der Integration (freiwillige Leistungen) erfolgt keine spitzabgerechnete Erstattung anderer Kostenträger bzw. des Landkreises. Hier erfolgt eine pauschale Abrechnung mit dem Landkreis Stade gemäß Vereinbarung über die Unterbringung der Personen nach dem Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Danach zahlt der Landkreis Stade der Hansestadt Buxtehude zur Abgeltung aller in Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung an Personal- und Sachkosten entstehenden Aufwendungen eine jährliche Pauschale je Person. Die Anzahl der Personen wird per Stichtag 01.07. festgelegt.

Folgendes Personal ist in der Hansestadt Buxtehude (1) fast ausschließlich, (2) zu einem erheblichen Anteil oder (3) geringfügig mit der Thematik der Unterbringung geflüchteter Menschen befasst. Eine detaillierte auch rückwirkende Umrechnung in Kosten in Euro ist hier nicht möglich bzw. nicht leistbar.

  1. Personal, das fast ausschließlich für die Thematik der Unterbringung geflüchteter Menschen in der Hansestadt Buxtehude tätig ist:
 Funktion  Stadt/externer Träger  VZÄ
 Stabsstelle Flüchtlingsunterbringung (seit 01.01.2023)  Stadt  1,0
 Standortgebundener technischer Dienst (seit 01.06.2023)  Stadt  1,0
 Standortgebundene soziale Betreuung (seit 01.06.2023)  Extern  1,0
  1. Personal, das zu einem erheblichen Anteil für die Thematik der Unterbringung geflüchteter Menschen in der Hansestadt Buxtehude tätig ist:
 Funktion  Stadt/externer Träger  VZÄ
 Außendienst Team Wohnhilfen*  Stadt  4,0
 Innendienst Team Wohnhilfen*  Stadt  4,0

*Das Team Wohnhilfen ist für die öffentlich-rechtliche Unterbringung zuständig. Hierunter fallen von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Menschen sowie geflüchtete Menschen.

  1. Personal, das geringfügig für die Thematik der Unterbringung geflüchteter Menschen in der Hansestadt Buxtehude tätig ist:

Zu einem geringfügigen Anteil sind insbesondere die Leitungen der Fachgruppen 50, 51, 40, 43, 61, 65 und 66 sowie die Verwaltungsleitung in die Thematik der Unterbringung geflüchteter Menschen involviert. Zudem sind weitere Mitarbeitende aus den Fachgruppen 50, 51, 40, 43, 61, 65 und 66 bei Bedarf eingebunden. Aufgrund des stark bedarfs- und einzelfallabhängigen Anteils sind hier keine konkreten Stellenanteile bezifferbar. Eine rückwirkende Betrachtung seit 2015 ist dementsprechend nicht leistbar.

Um die Transparenz im Haushalt für die Kosten der Unterbringung von Geflüchteten zu optimieren, wurde zum 01.01.2023 das Produkt 2.01.01 „Unterbringung von Flüchtlingen“ für die Stabsstelle Flüchtlingsunterbringung außerplanmäßig gebildet. In diesem Produkt werden die Kosten für die Errichtung neuer Unterkünfte dargestellt. Dieses Produkt wird auch im Haushaltsplan 2024 vorgehalten werden. Kosten, die im Rahmen der Unterbringung in bestehenden Unterkünften anfallen, werden weiter im Produkt 2.50.01 „Hilfe bei Wohnproblemen“ der Fachgruppe Soziales, Wohnen, Senioren vorgehalten.”

Anmerkung AfD: die Protokollantwort der Buxtehuder Verwaltung ist zwar lang, antwortet aber an den tatsächlichen Fragen zu den konkreten Kosten vorbei. Nach unserem Empfinden hat das System. Die tatsächliche Höhe der Kosten und was in welchen Haushalten hängenbleibt (Kommune und Kreis) soll nicht offengelegt werden.   Wir werden weiter nachhaken.

Hier noch die Zahlen zu den in der Antwort genannten Produkten aus dem Buxtehuder Haushaltsentwurf für 2024:

 Ergebnis / Haushaltsansatz  2022  2023  2024  2025
 Produkt 2.01.01 „Unterbringung von Flüchtlingen“  0  0  115.600  121.300
 Produkt 2.50.01 „Hilfe bei Wohnproblemen“  Erträge  2.221.785,43  2.943.500  5.081.500  5.081.500
 Produkt 2.50.01 „Hilfe bei Wohnproblemen“  Aufwand  3.185.158,87  3.154.400  6.205.700  5.991.200
 Produkt 2.50.01 „Hilfe bei Wohnproblemen“  interne Leistungsbeziehungen  39.684,03  51.500  48.500  46.000
 Produkt 2.50.01 „Hilfe bei Wohnproblemen“  Aufwand  -1.003.057,47  -262.400  -1.172.700  -955.700

 

Quoten Flüchtlingsunterbringung

 Wo  Frühjahr 2022  September 2022
 Landkreis  3410  1945
 Buxtehude  665  567

 

Flüchtlinge laut Kreis Stand: 22.11.2023:

 Registrierte Ukrainer  4.477
 Ukrainer wieder abgemeldet  1.143
 Ukrainer hier lebend  3.334
 Aus anderen Staaten im Kreis lebend
mit einer Aufenthaltsgestattung
 892
 Aktuell ankommend pro Woche  20-25

Anke Lindszus,

AfD Fraktionsvorsitzende im Kreistag Stade und Stadtrat Buxtehude