06.03.2016 Verfassungsbeschwerde abgewiesen – ohne Begründung

Die Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel III wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen – ohne Begründung. Der Verfahrensbevollmächtigte der beschwerdeführenden Bürgerinitiative “Ein Prozent”, der ehemalige Professor für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg, Karl Albrecht Schachtschneider sieht in dieser Verfassungsbeschwerde jetzt ein “historisches Dokument”.

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