Die Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel III wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen – ohne Begründung. Der Verfahrensbevollmächtigte der beschwerdeführenden Bürgerinitiative „Ein Prozent“, der ehemalige Professor für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg, Karl Albrecht Schachtschneider sieht in dieser Verfassungsbeschwerde jetzt ein „historisches Dokument“.
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