Der niedersächsische Landtag hat am 26.10. die erste größere Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden seit deren Einführung im November 1996 beschlossen. Es wurde u.a. der vorgeschriebene Kostendeckungsvorschlag gestrichen und die Zustimmungsquoren gesenkt. Ferner hat ein Bürgerentscheid ab seiner Zulassung nun eine aufschiebende Wirkung.
Siehe BEITRAG auf mehrdemokratie.de und eine KURZÜBERSICHT der Änderungen