„Die damalige Ministerpräsidentin Dreyer bezeichnete die AfD auf der Regierungswebseite als „rechtsextreme Verfassungsfeinde“. Der Verfassungsgerichtshof meint jetzt, das sei trotz des Neutralitätsgebotes des Staates rechtens. Denn es gehe um die Rettung der Demokratie.“
Siehe BEITRAG in der Jungen Freiheit
Wir erinnern uns: Auch der Bürgermeister der Samtgemeinde Lühe, Timo Gerke, verletzte seine Neutralitätspflicht vor der Bundestagswahl, bereits zum zweiten Mal. Wir warten noch immer auf eine Antwort des Ersten Kreisrates Heinze in dieser Angelegenheit …