Trotz der prekären Haushaltslage der Stadt Buxtehude fördert die Stadtverwaltung fragwürdige Vereine entgegen den Richtlinien der kommunalen Finanzpolitik. So erhalten die „Omas gegen Rechts“ Zuwendungen aus dem städtischen Haushalt, obwohl die Förderung politischer Organisationen mit Steuergeldern ausdrücklich untersagt ist, da diese gegen das Neutralitätsgebot verstößt.
In der 13. Sitzung des Kulturausschusses am 31.01.2024 beschlossen alle anderen Fraktionen eine Förderung der „Omas gegen Rechts“ mit 1.088,00 €. Eine weitere Förderung erfolgte in der 15. Sitzung des Kulturausschusses vom 28.08.2024.
Die AfD-Fraktion wies in beiden Sitzungen darauf hin, dass es sich um die Förderung einer politischen Organisation handelt. Wahrscheinlich stuften die Befürworter der Förderung die Omas als Folkloregruppe ein.
Der zweite fragwürdige Verein, der mit Steuergeldern aus dem Stadthaushalt finanziert wird, ist der Verein Seebrücke e.V. Dieser Verein betreibt und finanziert die Schlepperschiffe im Mittelmeer, die tausende illegale Migranten in die EU und letztendlich nach Deutschland bringen. Buxtehude ist diesem Verein als Seebrückenstadt beigetreten. D.h. die Stadt verpflichtet sich, freiwillig mehr Migranten aufzunehmen als die Quote des Königsteiner Schlüssels es fordert.
In der 15. Sitzung Soziales und Wohnen vom 13.11.2024 beschlossen alle anderen Fraktionen die Förderung des Schleppervereins mit 5.000,00 € aus dem Stadthaushalt.
Auch in diesem Fall wies lediglich die AfD-Fraktion darauf hin, dass kommunale Finanzen nur für die Kommune, gemäß dem Örtlichkeitsprinzip, ausgegeben werden müssen.
So unterstützen von 318 Seebrückenstädten im Bundesgebiet lediglich 13 den Schlepperverein Seebrücke e.V. finanziell. In Niedersachsen sind es lediglich Bad Bentheim, Osnabrück und Buxtehude. Alle anderen Stadtverwaltungen der Seebrückenstädte wissen, dass eine Förderung von Schiffen im Mittelmeer dem Örtlichkeitsprinzip der Kommunalfinanzen widerspricht, und verzichten auf eine finanzielle Förderung.
Da die AfD-Ratsfraktion in beiden Fällen auf die Unrechtmäßigkeit der Förderungen aufmerksam machte, ist von einem Vorsatz der Verwaltung auszugehen.
Deshalb beantragte die AfD am 03.03.2025, ein Disziplinarverfahren gegen die oberste Verwaltungsbeamtin Buxtehudes, die Bürgermeisterin Oldenburg-Schmidt einzuleiten.
Maik Julitz, Vorsitzender AfD Kreisverband Stade