05.03.2021 Verwaltungsgericht verbietet dem Verfassungsschutz die Beobachtung der AfD

“Das Verwaltungsgericht Köln hat mit seiner heutigen Entscheidung dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die Alternative für Deutschland „als „Verdachtsfall“ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen sowie die Einordnung, Beobachtung, Behandlung, Prüfung und/oder Führung der Antragstellerin als „Verdachtsfall“ erneut öffentlich oder nicht öffentlich bekanntzugeben“.”

Siehe BEITRAG in AfD Kompakt

Junge Freiheit: Haldenwang und Seehofer müßten zurücktreten