05.03.2018 SG Lühe: Der Bauausschuss tagte

Die Samtgemeinde Lühe plant die Sanierung der Sporthalle am Striep für gut 1,4 Mill. Euro, davon sollen 850.000 € an Fördergeldern verwendet werden. Die Fördergelder sind beantragt, man wartet auf die Genehmigung, um mit den Planungen fortfahren zu können.

TOP 7 Sanierung Sporthalle Striep, Antrag der AfD

 1. In Anbetracht der Kostenkonsequenzen für Gemeinde und Steuerzahler sollte als belastbare Entscheidungsgrundlage eine Kosten-Nutzen-Analyse der Maßnahme durch die Verwaltung erfolgen. Sollte diese eine Unwirtschaftlichkeit der geplanten energetischen Sanierung ergeben, ist eine Befreiung gem. EnEV §25 zu beantragen.

Der Bauamtsleiter, Herr Guhling führte aus, dass die Fördermittelvergabe nicht nur von der EnEV, sondern von konkret geforderten CO2- und Energeieinsparungen abhängt und eine Kosten-Nutzen-Analyse obligatorisch vorgelegt werden wird. Diese bleibt nun abzuwarten.

Frau zum Felde verwies auf den aktuellen Bericht 2017 des Landesrechnungshofes Brandenburg (HIER und HIER), in dem festgestellt wird, daß sich von den sieben untersuchten Fördermaßnahmen für öffentliche Gebäude nur zwei innerhalb der Zweckbindungsfrist von 20 Jahren amortisieren. Bei den anderen fünf Maßnahmen überstiegen die Kosten für den notwendigen Ersatz der technischen Ausstattung innerhalb des Zweckbindungszeitraums die finanziellen Einsparungen. Auch hier waren sicherlich professionelle Planer und Architekten involviert.

2. Die Planer sollen aufgefordert werden, drei Referenzen vorzulegen, bei denen nach der energetischen Sanierung das geplante Einsparpotential und die EnEG-konforme Wirtschaftlichkeit wie planerisch geschuldet zugunsten des Auftraggebers nachweisbar sind.

Herr Guhling verwies darauf, dass Materialien und Technik einer ständigen Fortentwicklung unterlägen und aussagefähige Referenzobjekte, die einen direkten Vergleich zu unserem Objekt ermöglichen, daher nicht zu finden seien. Er bot eine Besichtigung einer frisch sanierten Turnhalle in Gnarrenburg an.

 3. Die Planer sollen zur haftungsrelevanten Garantie ihrer Kosteneinsparungen aufgefordert werden.

Herr Guhling stellte fest, dass es Standard-Verträge für die Kommunen gäbe, die entsprechende gesetzliche Klauseln der Gewährleistung einschließen. Er sei juristisch nicht bewandert, um diese Frage zu beurteilen.

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 – Der Umbau der KITA in Neuenkirchen für 42.000 € wurde fertiggestellt

– Freibad Hollern-Twielenfleth: Die Mess- und Regeltechnik für das neue Babybecken soll Mitte März eingebaut werden, danach Testphase

– Der Ponton am Lühe-Anleger wurde zur Renovierung abgeschleppt, nun soll der Schlick abgebaggert werden (die geplanten Kosten von 30.000 € werden nicht reichen; Herr Gosch wurde beauftragt, nach Zuschüssen zu fragen)