05.01.2025 Beseitigung der Gewaltenteilung?

‚Am 19.12.24 hat der Bundestag und am 20.12.24 der Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, die die Rechte des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ausweitet. Das Gesetz wurde am 27.12.24 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 28.12.24 in Kraft getreten. Darin wurde u.a. Art. 94 Abs. 4 GG eingefügt:
„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Ein Bundesgesetz bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben.“‘

Siehe BEITRAG auf apolut.net