03.08.2023 Peter Boehringer: Bundesamt für Verfassungsschutz unterzeichnet Stillhalteerklärung betreffend Kommentierung von AfD-Europa-Kandidaten

Der AfD-Bundesverband hatte am 1. August den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Haldenwang auf Unterlassung abgemahnt. Haldenwang hatte öffentlich und noch während der laufenden Listen-Aufstellungsversammlung der AfD zur EU-Wahl 2024 die vermutete Verfassungs(un)treue gewählter und auch ungewählter Kandidaten kommentiert. Am heutigen 3. August unterzeichnete das BfV nun ggü. dem VG Köln und ggü. der AfD eine „Stillhaltezusage“ bis zum Ende der noch bis zum 6. August laufenden AfD-Europawahlversammlung. [Az. Z13-018-630003-0013-0077/23 S].

boehringerPeter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Der Verfassungsschutz unterzeichnet nur selten und nur ungern Unterlassungserklärungen. Darum ist diese schnelle Stillhaltezusage ein klares Signal, das wir begrüßen. Obwohl der VS gemäß juristischer Standard-Vorgehensweise heute vorerst keine Rechtspflicht zu diesem Schritt anerkennt, ist die nun unterzeichnete Stillhalte-Verpflichtung angesichts der sonst niemals so schnell unterzeichneten Unterlassungserklärungen ein eindeutiger Hinweis, dass man sich seitens des BfV um die Unbilligkeit und juristische Unhaltbarkeit des von ihrem Präsidenten geäußerten ‘Geraunes’ zu unseren Kandidaten voll bewusst ist.

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Siehe BEITRAG auf reitschuster.de zum Thema