10.09.2018 Erklärung des Konvents der AfD zum Schweigemarsch in Chemnitz und zum Protestbündnis PEGIDA

Die beiden Vorsitzenden des Konvents der Alternative für Deutschland,  Kay-Uwe Gottschalk (MdB) und Carsten Hütter (MdL), teilten heute mit, dass der Konvent in seiner Sitzung vom 1. September 2018 folgende Erklärung verabschiedet hat:

„Das Verhältnis der Alternative für Deutschland zum Protestbündnis PEGIDA ist in der Beschlusslage des Bundesvorstandes und des Bundeskonvents unmissverständlich festgeschrieben und soll auch nicht verändert werden.

Ungeachtet dessen halten wir eine Teilnahme am Schweigemarsch am 1. September 2018 in Chemnitz für unbedingt geboten, um ein klares Zeichen für unsere Solidarität mit dem Mordopfer Daniel Hillig und seinen Angehörigen, gegen die Diffamierung der Ostdeutschen als ‚Mob‘ und ‚Pack‘ und natürlich gegen die unverantwortliche und ursächliche Flüchtlingspolitik der Regierung Merkel zu setzen.

Diesem Protest können und dürfen wir uns auf Grund seiner hohen Bedeutung für die Zukunft unseres Landes nicht entziehen, nur weil er auch von Gruppen geteilt wird, zu denen die AfD aus Überzeugung Distanz hält und weiter Distanz halten wird.

Die AfD steht für ein demokratisches Gemeinwesen auf der Basis unseres Grundgesetzes und lehnt Extremismus und Gewalt in jeder Form ab. Das bedeutet, dass die AfD uneingeschränkt hinter dem staatlichen Gewaltmonopol steht. Jegliche Versuche der Eskalation von Links- oder Rechtsextremisten sowie anderen Provokateuren auf dem Schweigemarsch, die den friedlichen Bürgerprotest unterminieren wollen, lehnen wir mit allem Nachdruck ab und werten ihn als Instrument, die AfD zu diskreditieren.“
Zum Hintergrund: Mitglieder des Konvents sind der Bundesschatzmeister und vier weitere vom Bundesvorstand aus seiner Mitte gewählte Mitglieder sowie 50 Vertreter der Landesverbände – mehr Infos und Fotos der beiden Vorsitzenden unter:

www.afd.de/partei/bundeskonvent .

13.08.2018 Mähtoo – Kampagne gegen das Schächten

Danabild

www.maehtoo.de

DANA GUTH IST ZU GAST IN STADE AM DO. 06.09.

Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag vom 10.08.2018

Die AfD Fraktion startet erfolgreich ihre Kampagne gegen das betäubungslose Schlachten. „Wir wollen die Bevölkerung aufklären“, sagt die Fraktionsvorsitzende der AfD Dana Guth

Das betäubungslose Schlachten ist eine archaische und grausame Methode. Die Tiere sterben langsam und qualvoll. „Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem zivilisierten Staat eine derartige Praxis weiter ausgeübt wird“, sagt die Fraktionsvorsitzende der AfD im Niedersächsischen Landtag Dana Guth. Das betäubungslose Schlachten läuft dem Grundsatz des Tierwohls als Staatsziel (Artikel 20 a des Grundgesetzes) vollkommen entgegen. Auch die Religionsfreiheit darf nicht dazu missbraucht werden, Tiere grausam sterben zu lassen. Der Tierschutz ist ein moralisch-zivilisatorischer Standard, von dem nicht mehr abgewichen werden darf. Ausnahmegenehmigungen gemäß § 4 a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes an Angehörige des islamischen Glaubens soll es nicht mehr geben. „Es kann keine Ausnahme von unseren Werten geben“, sagt Dana Guth (MdL).

Besonders unter dem betäubungslosen Schlachten leidet ein Tier. Deshalb zielte der Antrag der AfD vom 12.02. 2018 auch darauf ab, das betäubungslose Schlachten zu beenden – und keine Ausnahmegenehmigungen mehr zu erteilen. Das sahen die anderen Parteien jedoch anders: Die Ausschuss-Empfehlung für den AfD-Antrag konnte daher nur lauten: „ablehnen“.
Da die anderen Parteien unseren Antrag abgelehnt haben, musste die AfD anders für Aufklärung über das betäubungslose Schlachten in Niedersachsen sorgen. „Daher haben wir mit #Mähtoo begonnen“, sagt Dana Guth. „Es geht der AfD nicht darum, gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen vorzugehen. Wir wollen die Bevölkerung über das betäubungslose Schlachten aufklären.“

V.i.S.d.P.: Dana Guth (MdL), Hannah-Arendt-Platz 1; 30159 Hannover