“Der Deutsche Bundestag hat am 29.11.2018 einen Entschließungsantrag zum Migrationspakt beschlossen (s. HIER). Dieser besagt, dass der Migrationspakt „keine einklagbaren Rechte und Pflichten“ begründe und außerdem „keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung“ habe. ABER: Ein solcher Entschließungsantrag ist nicht rechtsverbindlich (Details s. HIER). Es wurde NICHT über den Migrationspakt als solchem abgestimmt. Die schlampigen Medien stellen dies bedauerlicherweise völlig falsch dar. Da es sich beim UN-Migrationspakt um keinen völkerrechtlichen Vertrag handelt, unterliegt die Bundesregierung nicht dem Vorbehalt parlamentarischer Zustimmung und muss die Vereinbarung vor ihrer Unterzeichnung nicht durch den Gesetzgeber ratifizieren lassen.
Der Bundestag hat gar nicht die Möglichkeit, der Bundesregierung eine Unterzeichnung zu untersagen.
REDE im Bundestag von Gottfried Curio. AfD
ERKLÄRUNG von Albrecht Glaser, stellv. Bundessprecher der AfD
INFORMATIONEN zum Migrationspakt
Staatsrechtler bestätigen Position der AfD-Fraktion zum Migrationspakt