Ausschüsse im Kreistag Stade

Die AfD Fraktion freut sich auf Ihre Anregungen, Fragen und Informationen!

Sie ist erreichbar unter Fraktion-Kreis(AT)AfD-Landkreis-Stade.de

 Besetzung der Ausschüsse im Kreistag Stade:

(Grundmandat, d.h. nur Rederecht, kein Stimmrecht)

Anke Lindszus

(Fraktionsvorsitzende)

  • Kreisausschuss
  • Finanz- und Personalausschuss
  • Kulturausschuss
  • Ausschuss für Abfall und Kreislaufwirtschaft
  • Jugendhilfeausschuss
S Lindszus

Maik Julitz

(stellv. Fraktionsvorsitzender)

  • Ausschuss für Schule und Bildung
  • Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Sport
  • Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Tourismus
S Julitz

Karsten Kohls

  • Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Regionalplanung
  • Bau- und Wegeausschuss
  • Ausschuss für Feuerschutz u. Ordnungsangelegenheiten
Kohls

 

 

Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Aktivitäten

Machen Sie uns stark2Parteiarbeit und Wahlkampf kosten Geld. Auch wenn das persönliche Engagement des Vorstands und der aktiven Mitglieder unbezahlt bleibt, müssen vor allem Werbemittel, Anzeigen und Veranstaltungen finanziert werden.
Nur mit Mitgliedsbeiträgen und der staatlichen Teilfinanzierung (abhängig von den gewonnenen Wählerstimmen) kommen wir nicht weit.

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! Auch kleine Beträge, z.B. 10 €, sind willkommen.

Unsere Kontoverbindung:

AfD-KV-Stade
Volksbank Geest e.G.
Kontonummer: ‍519 111 00
Bankleitzahl: ‍200 697 82
IBAN: DE‍82 ‍2006 ‍9782 ‍0051 ‍9111 ‍00
BIC: GENODEF1APE

Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld “Verwendungszweck” auf dem Überweisungsträger.

 

Infos zur steuerlichen Absetzbarkeit

Bei natürlichen Personen werden 50 % des gespendeten Betrags direkt von der Steuerschuld abgezogen (maximal 825 Euro bei 1.650 Euro Spendensumme). 

Beispielrechnungen

Fall 1

Fall 2

Fall 3

Fall 4

Einzelverdiener

Ehepaar

Summierte Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien

  4000 €

 2000 €

  600 €

  4000 €

anzusetzende Steuerermäßigung nach § 34g EStG

– 1650 €

-1650 €

– 600 €

– 3300 €

→  Steuerersparnis

850 €

    300 €

    1650 €

Als Sonderausgabe lt. § 10b ESTG ansetzbar

(bis zu weiteren 1650 € / 3300 € bei Ehepaaren)

 → mindert zu versteuerndes Einkommen
abhängig vom eigenen Steuersatz

– 1650 €

–  350 €

–   700 €

unberücksichtigt bleiben

=  700 €

        0 €

   0 €

      0 €

Sachspenden an politische Parteien werden in der Einkommensteuererklärung nicht von Geldspenden unterschieden.

Belege, die Sie benötigen:

für Mitgliedsbeiträge (unabhängig von ihrer Höhe) und für Spenden summiert unter 200 € im Jahr reicht

  • ein Einzahlungs- oder Überweisungs- oder Abbuchungsbeleg der eigenen Bank
  • Oder eine formlose Empfangsbestätigung der Partei.
  • Oder eine Kopie der Rechnung (bei Sachspenden)
  • Oder gar keine Quittung, wenn Sie ein großzügiges Finanzamt haben, das bei kleineren Geldspenden (z.B. < 100 €) darauf verzichtet.

ab summiert 200 € im Jahr benötigen Sie eine formelle Zuwendungsbestätigung nach §50 EStDV der Partei.

Von der AfD Stade wird für jede Einzelspende ab 50 € eine Spendenquittung am Anfang des Folgejahres ausgestellt. Sollten Sie Ihre Adresse bei der Spende nicht angegeben haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an Finanzen@afd-landkreis-stade.de.


Großspenden
Alle Spenden über 10.000 € pro Person und Kalenderjahr, sind unter Angabe von Namen und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen.

Eine Spende über 50.000 € muss unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.

Sammelspenden
z.B. eingesammelt auf der Straße oder auf Veranstaltungen

müssen bei der Einzahlung aufs Konto als Sammelspende gekennzeichnet sein, damit der Einzahlende für sich privat keine Steuervorteile geltend macht. Idealerweise führt der Sammelnde eine Liste mit den Spendern. Nach dieser kann der Schatzmeister einzelne Zuwendungsbestätigungen erstellen.

Danke2

Dem Empfänger kommt die Spende doppelt zugute, da der Staat im Rahmen der Parteienfinanzierung 0,38 € für jeden EURO bezuschusst (berücksichtigt werden bis zu 3.300 € pro Privatperson)

Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen – juristische Personen (Unternehmen) können Parteispenden nicht absetzen.

Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.

Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.

Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU-Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden