24.06.2019 Rupert Scholz: Bundesregierung bricht Verfassung

„Der Berliner Staatsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister, Rupert Scholz, wirft im Interview mit der Wochenzeitung „Junge Freiheit“, der Bundesregierung vor, seit Jahren Verfassungsbruch zu begehen. Darüber hinaus zweifelt er grundsätzlich das Konzept einer funktionierenden Integration an.“

Siehe BEITRAG in der Jungen Freiheit

20.06.2019 Kritik an Polizeistatistik bestätigt sich – Hakenkreuzschmiererei an AfD-Büro wurde als „rechtsmotiviert“ eingestuft

Es liegt nun schwarz auf weiß vor, dass die Schmierereien am Büro des AfD-Abgeordneten Daniel Rausch – unter anderem mit einem Hakenkreuz – als „rechtsmotiviert“ in die Polizeistatistik einfließen. Dabei sei nach den bundesweit üblichen Vorgaben zur Erfassung solcher Straftaten vorgegangen.

Das erklärt die hohe Anzahl rechtsextremer Straftaten in unserem Land…

Siehe BEITRAG der AfD Fraktion Sachsen-Anhalt

19.06.2019 Hurensohn, Bastard, Expertennutte – Islamkritiker darf man bei Facebook beleidigen

Morgen, am 20.6.2019, finden in Berlin zwei interessante Verfahren in Sachen Ahmad Mansour gegen Facebook  statt.

„Als sich der Fußballspieler Özil vor etwa einem Jahr mit dem türkischen Diktator Erdogan fotografieren liess, äußerte sich Ahmad Mansour gegenüber dem ZDF wie folgt:

„Özils Problem ist nicht, dass er Türke ist. Sondern dass er sich als Nationalspieler mit einem türkischen Diktator hat fotografieren lassen.“

Was einen Facebook-Nutzer zu der Anmerkung veranlasste:

“Halt die fresse du Husohn Bastrd. Geh Verkauf deine Schwester an die deutschen damit du den Integrationsrpreis 2018 und Ein paar Fernsehshows bekommst. Nimm den türkischen Namen eines stolzen Volkes wie der Türkei  nicht in dein Schandmaul.”

Wer Erdogan, so steht es tatsächlich im Schriftsatz, als “Diktator beleidige”, den darf man auch so angehen. Meint Facebook.“

Siehe BEITRAG auf steinhoefel.com

17.06.2019 Bundesvorstandsmitglied Andreas Kalbitz zum Gedenktag 17. Juni

Der Geist der Freiheit lässt sich nicht dauerhaft unterdrücken!

„Es ist der Geist der Freiheit, der die Bürger am 17. Juni 1953 in der DDR auf die Barrikaden getrieben hat. Das ist der gleiche Freiheitsdrang, der dann 1989 das SED-Regime endgültig zu Fall brachte. Heute, 30 Jahre später, kämpfen wir wieder für mehr Freiheit: mehr Meinungsfreiheit, die Freiheit des Rechtsstaats, die Freiheit, die uns Eigentum gibt. Um nur drei Beispiele zu nennen.

Gerade die Deutschen im Osten lassen sich ihre Freiheitsrechte nicht mehr so schnell nehmen. Ihnen steckt noch die Erfahrung der DDR in den Knochen. Wofür sind sie 1989 auf die Straßen gegangen? Um sich heute wieder vorschreiben lassen zu müssen, was sie sagen, denken, lesen dürfen? Um sich heute als Nazis beschimpfen lassen zu müssen, nur weil sie die Masseneinwanderung und deren desaströse Folgen kritisieren? Nein! Das lassen sie sich nicht gefallen.

Der Geist der Freiheit lässt sich nicht dauerhaft unterdrücken. Früher oder später bricht er sich seine Bahn. Die AfD ist ein solches Freiheitsprojekt, das gegen die Unfreiheit der angeblich alternativlosen Entscheidungen von Angela Merkel & Co. seit Jahren erfolgreich demokratisch vorgeht. Unsere AfD ist eine freiheitliche Bürgerbewegung, die in der Tradition des 17. Juni 1953 und des 9. November 1989 steht.“

Lesen Sie das Interview mit Andreas Kalbitz auf philosophia-perennis.com.

17.06.2019 Brennende Tanker im Golf: Wem nützt es!?

„Während der amerikanische Außenminister Mike Pompeo Teheran beschuldigt, hinter den Attacken zu stecken, stellt Folker Hellmeyer diesbezüglich so einige Frage, die nicht nur zum Nachdenken anregen, sondern tatsächlich eher die logischen Schlüsse zulassen, dass es für den Iran aktuell wenig sinnvoll wäre, einen solchen Angriff zu initiieren.“

Siehe BEITRAG auf cashkurs.com

15.06.2019 Die Leiden eines Hausplaners: Hilfe, E-Auto-Ladestation!

Der Mitarbeiter eines Ingenieurbüros berichtet aus der Praxis zum Thema Ladesäulen für E-Autos:

„Nun ist bei einer Neubau-Wohnanlage (ca. 100 Wohnungen in 12 Häusern) Folgendes passiert. Der Bauherr möchte in der gemeinsamen Tiefgarage mindestens 20 Ladesäulen für Elektroautos installiert haben. Eine entsprechende Ladesäule kann bei Schnellladung einen Strom von 32 A liefern. Das heißt, würden alle Ladesäulen voll in Betrieb gehen, müsste ich theoretisch 640 Ampere vorhalten. Das geht natürlich nicht. Die Säulen sind untereinander vernetzt und regulieren sich gegenseitig. Somit kann die Ladezeit – bei Mehrfachnutzung – auf mehrere Stunden anwachsen, wo der Hersteller der Säulen sagt, dass dies vertretbar ist, aber der Bauherr hartnäckig nachfragt, warum das denn so sei. Er verkaufe oder vermiete schließlich hochwertige Wohnungen, und eine Ladezeit von mehreren Stunden (bis zu 8 Stunden) wären kein gutes Verkaufsargument.“

Siehe BEITRAG auf achgut.ocm