Artikel 20, Abs. 4 des Grundgesetzes:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
In der letzten Zeit liest man immer wieder in den sozialen Netzwerken Kommentare von Leuten, die angesichts der Entwicklungen des Jahres 2015 das Widerstandsrecht des Grundgesetzes beschwören. Sie meinen, weil die Bundesregierung das Recht bricht, hätten sie das Recht auf straffreien und legalen Widerstand. Das ist nicht nur falsch, sondern ein gefährlicher Irrglaube.
Ein BEITRAG im contra-magazin