25.06.2019 Stadtrat Buxtehude: Antrag zur Änderung der Widmung öffentlicher Räume

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die AfD Fraktion beantragt die Widmung bei Vereinen und Religionsgemeinschaften wie folgt zu ergänzen:

  • auf gemeinnützige Vereine und Religionsgemeinschaften, deren Veranstaltung öffentlich ist und die sich mit ihrer Unterschrift zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.

Um die Texte innerhalb der Nutzungsordnung nicht unter jeder Einrichtung widerholen zu müssen, empfehlen wir den Zusatz für Vereine und Religionsgemeinschaften auch den für Parteien1 in Fuß-noten zu setzen.

Die Begründung ist denkbar einfach. Für öffentliche Räume, die in Buxtehude ein knappes Gut sind, besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse. Die Ergänzungen stärken das Interesse.

Da in der Sitzung vom 17.6. von der CDU Fraktion der Antrag gestellt wurde, die Nutzung öffentlicher Räume pro Jahr und Nutzer auf 2 Veranstaltungen zu begrenzen, möchten wir vor der weiteren Abstimmung wissen:

  1. ob es in den letzten 2 Jahren Vereine, Religionsgemeinschaften oder Parteien gab (wenn ja welche), die öffentliche Räume öfter als 2 x im Jahr genutzt haben.

  2. wie eine mögliche 2 x jährliche Nutzungsbegrenzung sich finanziell für die Stadt auswirken würde

  3. welche Einnahmen die öffentlichen Einrichtungen in den letzten 2 Jahren durch Raum-überlassungen erhalten haben (aufgeteilt nach Einrichtung und mit Nennung der Einzel-mieten).


Mit freundlichen Grüßen

Anke Lindszus

AfD Fraktion