“Artikel 4 Grundgesetz (GG) schützt Religionen wie Weltanschauungen. Christentum oder Islam fallen ebenso in den Schutzbereich wie atheistische Konzepte, z.B. Anthroposophie, Freimaurerei oder politische Ideologien der diesseitigen Erlösung.
Ob und wie weit dieser Schutz reicht, ist umstritten. Jenseits der widersprüchlichen Linie des Bundesverfassungsgerichts besteht jedoch Einigkeit, dass die Glaubensfreiheit dort ihre Grenzen findet, wo und soweit sie die Grundrechte Dritter oder die freiheitlich-demokratische Ordnung fundamental eingeschränkt oder aufhebt. Ausdrücklich betonte der Sozialdemokrat Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes, „es gehöre nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft“.”
Ein AUFSATZ von Nicolaus Fest