Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass die AfD vom
Verfassungsschutz als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft werden darf.
Sehen Sie HIER eine Pressekonferenz der Parteispitze auf Youtube
INTERVIEW mit Peter Boehringer
Ein ARTIKEL zum Thema auf reitschuster.de