Die Samtgemeinde Lühe hat kürzlich beschlossen, der Klimaschutzmanagerin einen unbefristeten Vertrag zu geben. Dieses ist nach unserer Ansicht überflüssig und eine Verschwendung von Steuergeldern. Im Rahmen eines Fachvortrages haben wir Fakten vorgelegt.
Dr. Herbert Klever, Dipl. Phys. und Chem.,
gab in der “Schönen Fernsicht” in Grünendeich
einen Überblick zu den Themen Temperaturentwicklung, CO2, Gletschersituation, Eisbärenpopulation, Meeresspiegelanstieg, etc.. Herr Dr. Klever hat im vergangenen Winter an einer Expeditionsfahrt durch die gesamte sibirische Region teilgenommen (11.500 km) und berichtete auch darüber kurz.
Ferner ging er auf die politischen Hintergründe der Energiewende und die wirtschaftlichen Folgen des Ausbaus der “Erneuerbaren Energien” ein.
Herr Dr. Klever, Dipl. Phys. und Chem., war zunächst 10 Jahre lang am Max-Planck-Institut tätig. Weitere Stationen seines Berufslebens: Der Schweizer Großkonzern BBC, die Deutsche Ges. für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen Hannover, EURATOM/Belgien, PreußenElektra/EON, Dozent im Bereich Verfahrenstechnik an der Hochschule Hannover, Forschungszentrum Leipzig.
Führender Klimaaktivist entschuldigt sich für Panikmache
Buchtipp: Unerwünschte Wahrheiten (Vahrenholt / Lüning)
Broschüre: Kann der Mensch das „Klima retten“?
Gesammelte Informationen zum Thema Klimawandel / Energiewende
In eigener Sache:
Leider mussten wir die Nutzung des Veranstaltungsraumes in Grünendeich per Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Stade erstreiten, da die Gemeinde Grünendeich uns nach der Beschmierung der “Schönen Fernsicht” im EU-Wahlkampf letzten Jahres den Zutritt verwehren wollte. Man müsse die Finanzen der Gemeinde schonen (es waren damals Kosten von 200 € entstanden).
Man wollte uns “die Anmietung versagen, da die konkrete Gefahr bestehe, dass die Veranstaltung der Antragstellerin in einer ihr zurechenbaren Weise zur Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten genutzt werde. Die Antragstellerin sei für die in der Vergangenheit eingetretenen Schäden an dem Dorfgemeinschaftshaus ursächlich verantwortlich gewesen. Die Schäden hätten in unmittelbarem Zusammenhang mit der durchgeführten Veranstaltung gestanden.”
Das Gericht folgte diesem katastrophalen Demokratieverständnis nicht, den anonymisierten Beschluss finden Sie HIER. Die Gemeinde verzichtete auf eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht.