10.03.2024 Pressemitteilung: Strafanzeige gegen den Kreistagsabgeordneten Clemens Ultsch, „Die Partei“

Der Vertreter von „Die Partei“, Clemens Ultsch aus Buxtehude, ist dafür bekannt, dass er gegen politisch anders Denkende verbal brachial vorgeht. Beim Ausloten der Grenzen der Strafbarkeit dürfte er jetzt etwas zu weit gegangen sein.
Aufgrund seines Kommentars vom 29.02.2024 zum Terroranschlag gegen den Vorsitzenden des AfD-Kreisverbandes Stade und Kreistagsabgeordneten, Maik Julitz, auf Tageblatt-Online wurde nunmehr Strafanzeige gemäß § 188 StGb gegen Ultsch gestellt.
§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11
Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 188 StGb wurde mit Wirkung zum 01.01.2021 geändert. Ziel der Änderung war, auch ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker besser vor verbalen und beleidigenden Attacken zu schützen. Es wird eine spannende Frage, ob und in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft und die Gerichte im Landkreis Stade in diesem Fall dem Auftrag des Gesetzgebers nachkommen werden.

Helmut Wiegers,

AfD-Kreisverband Stade, Pressesprecher