09.09.2022 Kulturelle Aneignung

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Eine ReggaeBand mit Rasterlocken und weißer Haut wurde des Hauses verwiesen, da sie kulturelle Aneignung betrieben hätte, die zu verurteilen sei.
Wenn Rasterlocken und RaggaeMusik für den Vorwurf der kulturellen Aneignung herhalten müssen, dann gilt dies doch sicherlich auch für Erfindungen einer Kulturnation.

Die deutsche Kulturnation hat viele Erfinder hervorgebracht, deren Produkte wir heute immer noch nutzen:


1. Buchdruck (Gutenberg)

2. TaschenUhr als Vorläufer der Armbanduhr (Henlein)

3. Fahrrad (Drais)

4. Kunstdünger (Liebig)

5. Telefon (Reis)

6. Flugzeug (Lilienthal)

7. Auto (Benz)

8. Computer (Zuse)


Möchte wirklich auch nur einer, dass diese Erfindungen und ihre Fortentwicklungen nur noch von Deutschen benutzt werden dürfen?
Wir nicht, denn wir leben vom Export, wir leben vom Fortschritt, wir leben von der freien Wissenschaft, der Freiheit von Forschung und Lehre, vom freien Handel! All das lassen wir uns nicht von sozialistischen Ideologen, die nie etwas Produktives geleistet haben, nehmen.
Wir sind die Alternative für Deutschland!

Ihr Arndt Zedef