08.03.2018 Aktuelle Beschlusslage des AfD-Bundesverbandes zu PEGIDA (Dresden)

Am vergangenen Wochenende kam es in verschiedenen Presseveröffentlichungen zu einer fehlerhaften Interpretation des vom Konvent der Alternative für Deutschland am 3. März 2018 gefassten Beschlusses. Entgegen manchen anderslautenden Meldungen wurde allerdings weder eine „Kooperation“ mit dem PEGIDA Förderverein e.V. beschlossen noch fand ein irgendwie gearteter „Schulterschluß“ statt. Der Konventsbeschluss stellte lediglich die seit August 2016 bestehende Sachlage klar.

Zusammenfassung:

AfD-Mitglieder können auf Veranstaltungen der PEGIDA Dresden auftreten bzw. reden, sofern sie dabei keine AfD-Symbole verwenden. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern bzw. PEGIDA-Symbolik auf AfD-Veranstaltungen sind weiterhin nicht zulässig. Redeauftritte von AfD-Mitgliedern auf allen sonstigen -GIDA-Veranstaltungen und Redeauftritte von Vertretern sonstiger -GIDA-Initiativen sind ebenfalls weiterhin nicht erlaubt.

Details siehe ARTIKEL bei KOMPAKT