01.05.2021 Stadtrat Buxtehude: Antrag – Ordnungsmaßnahmen wegen Verstosses gegen Verschwiegenheitspflichten

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Die AfD Fraktion beantragt zu beschließen: wegen wiederholter Weitergabe von Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen die indiskreten Fraktionen mit Ordnungsmaßnahmen zu belegen. Grundlage sind § 40 NKomVG in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NK § 40 NKomVG zur Verschwiegenheitspflicht.
Der Verstoß bestand aus der Weitergabe von Informationen aus dem nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung vom 21.4.2021. Diese wurden bereits am 23.4.2021 mit reißerischer Überschrift und nachweislich unwahren Unterstellungen gegen die AfD in der Presse thematisiert.
Da sich der Rat seit 2017 bereits mehrfach mit dem Thema Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten befassen musste (siehe Verwaltungsvorlage 2017/204 + 2018/191 + 2020/256), sollten nun Konsequenzen gezogen werden.

Anke Lindszus

stellv. Vorsitzende der AfD-Fraktion im Stadtrat Buxtehude

Siehe DETAILS zu den Unterstellungen