Hier ein vollständiges Zitat aus dem PROTOKOLL der Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten vom 13.11.2025, Seite 14-15 (das Protokoll ist erst seit dem 10.12.2025 verfügbar) :
„Frau Lindszus fragte nach dem aktuellen Stand bezüglich eines Verfahrens zur Überprüfung des subsidiären Schutzstatus eines Sudanesen. Sie wollte wissen, ob der betreffende Mann noch in der Einrichtung untergebracht ist und wie der derzeitige Status des Verfahrens lautet.
Frau Dezernentin Brodersen weist darauf hin, dass diese Frage im Zusammenhang mit einem Verfahren zum Widerruf des subsidiären Schutzstatus steht. Allerdings ist es aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht möglich, diese Information öffentlich zu machen. Eine ähnliche Anfrage wurde bereits in der Landtagsdrucksache 19/8801 behandelt. In ihrer Antwort führt die Landesregierung aus, dass Gesundheitsdaten, zu denen auch Informationen über Krankenhausaufenthalte gehören, besonders schützenswerte personenbezogene Daten sind, zu denen unter Hinweis auf Artikel 24 Absatz 3 Satz 1, Alternative 3 der Niedersächsischen Verfassung keine Auskunft gegeben wird.
Daher kann die Frage in Bezug auf den aktuellen Status oder eine mögliche Unterbringung des Betroffenen nicht öffentlich beantwortet werden. Das Recht auf umfassende parlamentarische Kontrolle und Information kann in diesem Fall nicht die Preisgabe dieser Daten rechtfertigen. Diese Regelung gilt auch für kommunale Ausschüsse. Das Schutzinteresse des Betroffenen, insbesondere im Hinblick auf eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung und die Dauer dieser Unterbringung, überwiegt. Das gleiche gilt für Informationen über etwaige Entlassungen aus solchen Einrichtungen.
Es wurde betont, dass diese Informationen weder im öffentlichen noch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weitergegeben werden dürfen, da es sich um besonders schützenswerte personenbezogene Daten handelt.
Frau Lindszus fragte nach dem aktuellen Schutzstatus des Mannes, dessen subsidiärer Schutzstatus zur Disposition steht, und wie der Stand des Verfahrens ist.
Frau Brodersen erläutert, dass das Verfahren zur Überprüfung des subsidiären Schutzstatus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) läuft und nicht beim Landkreis Stade.
Der Landkreis hat keinen Einfluss auf diesen Prozess, und daher kann diese Frage nur vom BAMF beantwortet werden.
Frau Lindszus fragte, ob dem Landkreis Stade bekannt sei, dass der betreffende Mann unter drei verschiedenen Aliassen bekannt war.
Es wurde angemerkt, dass die Diskussion über personenbezogene Daten, wie die Verwendung von Aliassen, im öffentlichen Teil der Sitzung problematisch sei. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz, und es wurde darauf hingewiesen, dass solche Informationen nicht in der Sitzung weiter erörtert werden sollten.“
Nachtrag: In der zitierten Sitzung gab es im nichtöffentlichen Teil einen Tagesordnungspunkt, auf dem Infos zu dem Fall mit dem Sudanesen und präventive Maßnahmen besprochen werden sollten. Dies war mein Vorschlag nach einem Antrag und zahlreichen Anfragen von mir an die Verwaltung. Leider kam es trotzdem nicht dazu, da der Tagesordnungspunkt wegen eines Nichtbefassungsantrages nicht stattfand. Kein stimmberechtigtes Ausschussmitglied hatte Redebedarf.
Anke Lindszus,
AfD Fraktionsvorsitzende im Kreistag Stade
