31.03.2026 Kreistag Stade: Anfrage zur Wirtschaftlichkeit von Unterhaltungsverbänden insbesondere zum Unterhaltungsverband Nr. 18 Kehdingen

Antrag: nach schriftlicher Beantwortung der Anfrage bitte ich darum die Gesamtthematik im zuständigen Fachausschuss mit den Vertretern der Unterhaltungsverbände zu erörtern.

Sehr geehrter Herr Landrat,
in meiner mandatsbezogenen Tätigkeit als Mitglied des Kreistages sind mir Hinweise zugegangen, die Fragen zur Wirtschaftlichkeit und zur Geschäftsführung des Unterhaltungsverbandes Nr. 18 Kehdingen (UHV 18) aufwerfen.
Da der Landkreis Stade gemäß Niedersächsischem Wassergesetz die  Rechtsaufsicht über den UHV 18 ausübt, bitte ich Sie um Prüfung der nachfolgenden Sachverhalte und um eine schriftliche Stellungnahme.

Die wesentlichen Hinweise betreffen insbesondere:
• die systematische Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten in der Betriebsführung,
• die Energie- und Strombeschaffung,
• hohe Investitionen in Schraubenschöpfwerke, die bis zu 70% mehr Energie verbrauchen sollen als technisch effizientere Alternativen,
• fehlende Benchmark sowie unzureichende Kenntnis des tatsächlichen Schöpfvolumens.

Zur Klärung dieser Hinweise bitte ich Sie als Aufsichtsbehörde, die folgenden Auskünfte und Unterlagen beim UHV 18 anzufordern bzw. mir, soweit  vorhanden, direkt zur Verfügung zu stellen:

1) Wie und durch wen wird die Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen und des Gesamtbetriebes systematisch geprüft und dokumentiert? Welche  Instrumente (z. B. Kosten-Nutzen-Analysen, Controlling-Verfahren) kommen dabei zum Einsatz?

2) Wie erfolgt die differenzierte Erfassung der Kosten (laufender Betrieb, Instandhaltung, Neubau/Projekte)? Liegt eine entsprechende Kostenarten- und Kostenstellenrechnung vor?

3) Welche Benchmarks oder Vergleichswerte zu Energiekosten und Betriebsaufwand der Schöpfwerke werden genutzt?

4) In welchem Umfang liegen Daten zum tatsächlichen Schöpfvolumen und zum Verhältnis Energieaufwand / Schöpfmenge für die einzelnen Schöpfwerke vor?

5) Wie wird die Notwendigkeit und die Kostenauswirkung der neu geschaffenen Planstelle „Bauingenieur“ begründet?

6) Entscheidungsprozesse bei Technik- und Investitionsentscheidungen:
a) Wer trifft die grundsätzlichen Entscheidungen zur eingesetzten Technik (z. B. bei Schöpfwerken)? Da Vorstand und Verbandsausschuss ehrenamtlich besetzt sind: Wie wird sichergestellt, dass die ehrenamtlichen Gremien bei  komplexen technischen und wirtschaftlichen Fragen angemessen fachlich unterstützt werden?
b) Welche externen Ingenieurbüros werden für die Planung und  Variantenvergleiche regelmäßig herangezogen?
i) Werden dabei immer dieselben oder wechselnde Büros beauftragt?
ii) Nutzen die Unterhaltungsverbände im Landkreis überwiegend dieselben Berater?
c) Welchen Einfluss haben Fördermittel (z. B. von Land, Bund oder EU) auf die Auswahl der eingesetzten Technik? Werden bei der Planung von Großinvestitionen (insbesondere Schraubenschöpfwerken) auch nicht geförderte, aber wirtschaftlichere Alternativen systematisch geprüft und gegenübergestellt?
d) In welcher Form unterstützt der Wasserverbandstag e.V. Bremen,  Niedersachsen, Sachsen-Anhalt die Verbände bei Technik- und Investitionsentscheidungen?

7) Zur Strom- und Energiebeschaffung:
a) Über welchen Einkaufsverbund oder welche Kooperation erfolgt der Strombezug aktuell?
b) Wer ist der aktuelle Stromanbieter? Bietet er Sonderkonditionen für energieintensive Unternehmen des Gemeinwohls?
c) Welche Gespräche oder Verhandlungen zur Optimierung der Preise (innerhalb des Verbundes oder darüber hinaus) wurden in den letzten Jahren geführt und mit welchem Ergebnis?

8) Inwieweit wurden in den letzten Jahren Spesen und Aufwandsentschädigungen von Vorstand und Geschäftsführung geprüft (z. B. durch den internen Prüfungsausschuss oder die Prüfstelle des Wasserverbandstages)?

9) Stellen Sie bitte die Beitragsentwicklung der letzte 5 Jahre für alle Unterhaltungsverbände im Landkreis dar.

10) Aufsicht und Kooperation der Unterhaltungsverbände
Wie übt der Landkreis Stade die Rechtsaufsicht über die  Unterhaltungsverbände konkret aus?
a) Welche Instrumente und Verfahren nutzt die Abteilung Wasserwirtschaft, um die Wirtschaftlichkeit und ordnungsgemäße Geschäftsführung der Verbände zu überwachen?
b) In welchem Umfang findet eine Abstimmung oder Koordination zwischen den einzelnen Unterhaltungsverbänden im Landkreis statt, und welche Rolle nimmt der Landkreis dabei ein?
c) Wie wird die Zusammenarbeit mit anderen Kooperationen (z. B. Hochwasserpartnerschaft Este) genutzt?
d) Besteht die Möglichkeit, bei festgestellten Defiziten in der Wirtschaftlichkeit oder bei technischen Entscheidungen fachliche Empfehlungen oder Hinweise auszusprechen?
e) Bestehen gemeinsame Einkaufsgemeinschaften oder Rahmenverträge nicht nur bei der Energiebeschaffung, sondern auch bei Investitionen, Technik oder Planungsleistungen?

Vielen Dank für die Bearbeitung dieser Angelegenheit, die im Interesse einer wirtschaftlichen und transparenten Verbandsführung sowie einer wirksamen kommunalen Aufsicht liegt.

Mit freundlichen Grüßen
Anke Lindszus
Fraktionsvorsitzende der AfD im Kreistag Stade