06.06.2023 Landrat Seefried: “Wir sind Musterschüler in Sachen Chancen-Aufenthaltsrecht”

Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat nach einer Kooperation mit dem Landkreis Stade für das Projekt “Wege ins Bleiberecht 2” angefragt. Die Antwort des Landrates Seefried finden Sie hier:

2023_06_02_Antwortschreiben Fluechtlingsrat_Hannover

S LindszusDie AfD Fraktionsvorsitzende im Kreistag Stade, Anke Lindszus kommentiert:

Aus Illegalen werden Legale, selbst wenn sie über ihre Identität getäuscht oder die Mitwirkung an der Identitätsklärung verweigert haben.

Hier geht es nicht um Ausreisepflichtige, die hier arbeiten und gut integriert sind. Die haben längst ein Aufenthaltsrecht. Hier wird die „Verhöhnung des Rechtstaates” betrieben, wie Dr. Bernd Baumann als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher der AfD vor der Abstimmung des Gesetzes im Bundestag klarstellte. (s. HIER, ab Min. 20:45)

Das am 2.12.2022 beschlossene “Chancen-Aufenthaltsgesetz” zeigt Wirkung. Fast alle Geduldeten, sind noch im Dezember angeschrieben worden, soweit sie “auch nur annähernd die Voraussetzungen für ein “Chancen-Aufenthaltsrecht” erfüllen konnten” schreibt der Landkreis Stade. Das sind dann alle, die zum Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren ausreisepflichtig in Deutschland leben.

Geduldete sind Ausreisepflichtige, deren Asylanträge endgültig abgelehnt worden sind. Die Abschiebung kann aber wegen eines Abschiebungshindernisses nicht durchgeführt werden.
Abschiebungshindernis kann sein: Ausbildung, Beschäftigung (Arbeitserlaubnis kann nach 3 Monaten Duldung erteilt werden), Passlosigkeit, Krankheit, Rechtliches wie Trennung von Familie in unvertretbarer Art und Weise, Abschiebestopp in unsichere Herkunftsländer (z.B. auch die EU-Beitrittskandidaten Georgien und Moldau, sowie Irak, Indien, Algerien, Marokko, Afghanistan, Tunesien…).
Geduldete bekommen derzeit noch kein Bürgergeld, sondern 449 € im Monat nach Asylbewerberleistungsgesetz. Die Ampel will auch das ändern.

Geduldete bekommen erst nach 18 Monaten eine Gesundheitskarte (zuvor stellt die Kommune Behandlungsscheine aus, die nicht für alle, aber alle notwendigen Gesundheitsleistungen gelten). 2019 wurde die Zeit von 15 auf 18 Monate verlängert. Aus den empirisch erhobenen Werten in Bremen und Hamburg kann mit durchschnittlich 200€ (gesundheitliche Behandlungskosten pro Person und Monat) gerechnet werden, s. HIER). Dolmetscherkosten fallen zusätzlich an. Sie werden nicht über die Karte, sondern weiter über das Sozialamt abgerechnet.
Ukrainische Flüchtlinge erhalten sofort Bürgergeld und eine elektronische Gesundheitskarte. Ebenso Familienangehörige, ab dem 4. Monat nach Ankunft, wenn sie aus politischen, humanitären oder völkerrechtlichen Gründen einen Aufenthaltstitel erhalten.
Anerkannte Flüchtlinge, die ein Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen ohne Einschränkungen arbeiten und haben dann auch Anspruch auf Bürgergeld.