06.02.2026 Kreistag Stade: Antrag zur Einführung gemeinnütziger Tätigkeiten für Asylbewerber im Landkreis Stade gem. § 5 Asylbewerberleistungsgesetz

Sehr geehrter Herr Landrat Seefried, 

 der Kreistag möge beschließen: 

 1. Konzeptentwicklung und Umsetzung 

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, das Asylbewerber im Landkreis Stade zur Verrichtung gemeinnütziger Arbeiten verpflichtet. Hierbei sollen insbesondere auch die Kommunen im Landkreis Stade und soziale Träger mit einbezogen werden, um sinnvolle Tätigkeiten im kommunalen und gemeinnützigen Bereich zuzuweisen. Ziel ist es, sowohl Integration der Asylbewerber zu fördern als auch einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten. 

2. Ideenpool 

Zur Unterstützung der Maßnahmeanbieter wird ein Ideenpool für Arbeitsgelegenheiten  entwickelt. Dieser Pool soll sowohl den kommunalen als auch den gemeinnützigen Sektor abdecken und eine Hilfestellung bei der Identifikation und Beantragung geeigneter Arbeitsgelegenheiten bieten.

3. Finanzierung und Koordination 

Es sind finanzielle Mittel für die Koordination der Arbeitsgelegenheiten im Haushaltsplan 2026 des Landkreises Stade zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind mögliche Refinanzierungsmöglichkeiten durch Bund und Land zu evaluieren.

4. Kontinuierliche Berichterstattung 

Die zuständigen Fachausschüsse des Kreistages sind in den Stand der Konzeptentwicklung einzubinden.  

Begründung: 

Die Einbindung von Asylbewerbern in gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten hat sich in anderen Regionen als erfolgreich erwiesen. Ein Beispiel ist der Saale-Orla-Kreis, wo seit 2024 ein erheblicher Anteil der Asylbewerber in gemeinnützige Tätigkeiten eingebunden wurde. Dies hat nicht nur die Integration gefördert, sondern auch zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung geführt. Asylbewerber leisten auf diese Weise einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft, was die sozialen Spannungen reduziert und die gesellschaftliche Teilhabe stärkt. 

Gemäß § 5 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Asylbewerber die Verpflichtung, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten anzunehmen. Dies gilt auch für Asylbewerber, deren Asylverfahren abgelehnt wurde, bis zu deren Ausreise.   

Das Konzept soll verschiedene Tätigkeitsfelder umfassen, wie z.B. die Pflege öffentlicher Grünflächen, Unterstützung in Vereinen, Tätigkeiten bei der Tafel oder in sozialen Einrichtungen. 

Diese Tätigkeiten bieten Asylbewerbern die Möglichkeit, zur Gemeinschaft beizutragen, ohne die bestehende Arbeitsmärkte zu gefährden. Ebenso müssen alle Tätigkeiten zumutbar sein, d.h. sie müssen den körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Asylbewerber entsprechen.  

Mit freundlichen Grüßen

Maik Julitz 

Dipl.-Ing. f. Kunststofftechnik 

Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion