Am 1.11.2024 ist das „Selbstbestimmungsgesetz“ in Kraft getreten. Eine einfache Erklärung beim Standesamt reicht nun aus, um Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern.
Eine ANALYSE auf reitschuster.de von Ulrich Kutschera
ARTIKEL in der Jungen Freiheit:
„Selbstbestimmungsgesetz ruft sogar UN auf den Plan“
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