04.11.2024 Selbstbestimmungs-Gesetz im Test wissenschaftlicher Fakten

Am 1.11.2024 ist das „Selbstbestimmungsgesetz“ in Kraft getreten. Eine einfache Erklärung beim Standesamt reicht nun aus, um Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern.

Eine ANALYSE auf reitschuster.de von Ulrich Kutschera

ARTIKEL in der Jungen Freiheit:

„Selbstbestimmungsgesetz ruft sogar UN auf den Plan“

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