29.12.2018 BGH stellt Kinderehe-Gesetz infrage

Seit 2017 sind alle im Ausland geschlossenen Kinderehen in Deutschland unwirksam. Das verstößt laut Bundesgerichtshof gegen das Grundgesetz. Man müsse den Einzelfall prüfen. Entscheiden soll nun das Bundesverfassungsgericht (s. Pressemitteilung des BGH).

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