Das Amtsgericht Weimar hatte am 8. April 2021 entschieden, dass die Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen nicht zulässig sind. Diese Maßnahmen würden eine „Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen.“ Nun fand in seinen privaten und behördlichen Räumlichkeiten eine Durchsuchung statt. Sein Handy wurde beschlagnahmt.
Siehe BEITRAG auf reitschuster.de
PRESSEMITTEILUNG von Stephan Brandner, MdB