24.02.2021 Professor Drosten in der PCR-Test-Zwickmühle

“Es ist von einiger Brisanz, dass das Amtsgericht Heidelberg am 04.02.2021 Herrn Professor Dr. Christian Drosten in einem Bußgeldverfahren auf Antrag von Rechtsanwältin Beate Bahner zum Sachverständigen bestimmt hat. Von Christian Drosten „soll ein schriftliches Sachverständigengutachten erhoben werden“ zu „der Behauptung der Verteidigerin, dass ein PCR-Test keine Infektion im Sinne des §2 Infektionsschutzgesetz nachweisen könne“.”

Siehe BEITRAG auf achgut.com

Bei vielen „an und mit Corona“ Verstorbenen legt eine genauere Untersuchung
ganz andere Todesursachen nahe.

Siehe BEITRAG auf rubikon.news