Der Haushaltsausschuss hat gestern Abend die Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 abgeschlossen. Der neue Entwurf sieht ohne die Berücksichtigung von Sondervermögen ein Ausgabenvolumen von 476,8 Milliarden Euro bei einer Neuverschuldung von offiziell 39,0 Milliarden vor. Hierzu teilt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, mit:
„Die Ampel-Koalition setzt das Urteil aus Karlsruhe auch mit dem Haushalt 2024 nicht vollständig um, da sie die Schuldenaufnahme in den Sondervermögen und die Entnahme aus der sogenannten Rücklage nicht auf die Schuldenbremse anrechnet. Insbesondere der Klima- und Transformationsfonds fungiert dabei als mächtiger Schattenhaushalt. Das tatsächliche Haushaltsvolumen beträgt somit nicht 476 Milliarden, sondern eher 550 Milliarden und die tatsächliche Neuverschuldung liegt nicht bei 39 Milliarden, sondern bei 77 Milliarden; wenn man das Sondervermögen Bundeswehr hinzunimmt, sogar bei 97 Milliarden und wenn man Zuweisungen aus EU-Schulden hinzunimmt, für die Deutschland vollumfänglich aufkommen muss, sogar bei 111 Milliarden.
Die Ampel bleibt somit auf Verschuldungskurs. Einsparungen in nennenswerter Größe gibt es nicht. Ihre Haushaltslöcher stopft sie durch mehr oder weniger gut versteckte Kreditaufnahme. Jedoch könnte man die Haushaltsprobleme auch durch Einsparungen lösen. Die AfD-Fraktion hat mit ihren Änderungsanträgen Einsparvorschläge im Umfang von über 100 Milliarden Euro gemacht, so dass bei vollständiger Einhaltung der Schuldenbremse sogar Steuerentlastungen im Wert von 51,5 Milliarden Euro möglich wären. Insbesondere fordert die AfD-Fraktion die Abschaffung aller CO2-Abgaben, die Rücknahme der Mauterhöhung, die Absenkung der Strom- und Energiesteuer auf das EU-rechtliche Minimum für alle und die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie. Einsparungen wären möglich bei der CO2- und Klimaideologie, der Migrationspolitik und den damit verbundenen Sozialleistungen, bei den Waffenlieferungen, der Entwicklungshilfe und nicht zuletzt bei Verwaltung und Personal.
Im Ergebnis bleibt der Haushalt 2024 verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15.11.23 mehrfach betont, dass der Haushalt und seine Sondervermögen als Einheit zu betrachten sind. Sowohl die Schuldenaufnahme im KTF als auch die Entnahme aus der sogenannten Rücklage, welche nichts anderes ist als die Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen der Vorjahre, stellen eindeutig eine Schuldenaufnahme im Jahr 2024 dar und sind folglich auf die Schuldenbremse anzurechnen. Die Rechtssicht, dass das anders wäre, hat die Ampel exklusiv.“ Quelle