Die über uns verhängten Corona-Maßnahmen beruhen auf den Ergebnissen der sog. PCR-Tests. Ein Wiener Gericht stellte nun fest, dass ein PCR-Test nicht geeignet ist, die Infektiosität einer Person zu bestimmen. Damit erklärte es die Untersagung einer Corona-Demonstration am 31. Januar für unrechtmäßig.
Damit fehlt den Regierungen ein zentraler Baustein zur Begründung der Lockdownmaßnahmen.
Siehe BEITRAG auf Tichys Einblick
Gerichtsurteil: Belgien soll alle Corona-Einschränkungen in 30 Tagen aufheben (Welt)