CDU und SPD wollen durch eine Gesetzesänderung die AfD in den Ruin treiben
Der Gesetzentwurf (HIER) der CDU/CSU und SPD-Fraktionen zur Änderung des Parteiengesetzes sieht vor, dass Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit nur noch nach Saldierung der Einnahmen und Ausgaben als anrechnungsfähige Einnahmen gelten, sprich nur der erzielte Gewinn angerechnet wird.
Dieser liegt natürlich derzeit weit unter dem Umsatz des Goldshops, weshalb wir bei erfolgter Gesetzesänderung statt der uns zustehenden gut 5 Millionen an Staatlicher Teilfinanzierung weniger als 4 Millionen Euro erhalten würden, und zwar im Jahr 2017, mitten in dem Jahr der planmäßigen Bundestagswahl, in welchen zuvor unter anderem auch noch Wahlen in NRW sind. Das Geld wird also für die Arbeits- und Kampagnenfähigkeit dringend benötigt. Dass die Gesetzesänderung rückwirkend für 2015 erfolgt und auch erst im Dezember klammheimlich eingebracht und abgestimmt wird, lässt einzig den Schluss zu, dass die CDU/CSU/SPD aus Angst vor weiteren Stimmverlusten an die AfD versuchen, uns auf diese Weise als ernsthaften Gegner zu sabotieren.
Es ist sicher davon auszugehen, dass das Gesetz im derzeitigen Bundestag eine überwältigende Mehrheit erhalten wird. Inwieweit das Gesetz einer juristischen Prüfung standhält, ist offen.Allerdings müssen wir derzeit vom schlimmsten Fall ausgehen, sprich es ist rechtmäßig.
Die uns fehlende Summe an eigenen Einnahmen von über einer Million Euro können wir jedoch noch schließen, indem unsere Mitglieder und Sympathisanten uns mit einer zwingend bis 31.12.2015 auf einem Konto einer der AfD Gliederungen eingegangenen Spende unterstützen.
Ob Kreisverband, Land oder Bund ist hier gleich, da die Gesamteinnahmen der Partei zählen. Mit dem Schließen der Lücke unterstützen uns die Spender also direkt für den Bundestagswahlkampf und ermöglichen somit bereits in 2015 den dringend notwendigen Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag. Denn es ist zu beachten, dass wir 2017 nicht nur weniger Geld aus der Staatlichen Teilfinanzierung erhalten würden, sondern ggf. auch im Jahr 2017 in 2016 als Vorauszahlung zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen müssten und hierdurch unser Bundestagswahlkampf nur sehr stark eingeschränkt möglich wäre.
Damit wir auch weiterhin für Sie kämpfen können, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung!
Zeigen Sie CDU/CSU und der SPD die ROTE KARTE!
Natürlich können Sie auch weiterhin unser Spendenkonto nutzen:
Sparkasse Osnabrück
Alternative für Deutschland Niedersachsen
Kontonummer 1551386541, Bankleitzahl 26550105
IBAN: DE77265501051551386541, BIC: NOLADE22XXX
Bitte beachten Sie: Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Weitere Informationen zum Steuerrecht finden Sie HIER.
Unser SPENDENFLYER
Details zur Parteienfinanzierung:
Die Staatliche Teilfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen: Für jede bei Wahlen auf Bundes- und Landesebene erzielte Stimme erhalten Parteien für die ersten 4 Millionen 85 Cent Zulage, alle ab 4 Millionen erzielten Zweitstimmen werden mit 70 Cent belohnt.
Derzeit sind wir bei ca. 4,7 Mio. Stimmen bzw. haben einen Anspruch von ca. 3.9 Mio. Euro. Zusätzlich werden Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerabgaben und Spenden mit derzeit 38 Cent bezuschusst (Ausnahmen bis 3300 Euro, Spenden von juristischen Personen nicht).
Beim derzeitigen Stand haben wir hier einen weiteren Anspruch von ca. 1,2 Mio. Euro, insgesamt also gut 5 Mio. Euro. Diese 5 Mio. erhalten wir aber nur, wenn wir in mindestens der gleichen Höhe eigene Einnahmen (Beiträge, Spenden, wirtschaftliche Tätigkeit) nachweisen können. Die bestehende Differenz zwischen den 5 Millionen und unseren Einnahmen aus Beträgen und Spenden wurde im letzten Jahr durch die wirtschaftliche Tätigkeit insb. des Goldshops ausgeglichen.
Auch für 2015 hatten wir die Differenz durch die Einnahmen des Goldshops ausgeglichen, so dass wir 2017 nach derzeitigem Stand die volle Staatliche Teilfinanzierung erhalten würden.
——————————————————————————————————— Text Jens Wilharm/Holger Pieters:
Liebe Mitbürger,
das Jahr 2015 nähert sich dem Ende und wir blicken zurück auf ein ereignisreiches Jahr. Die AfD hat es geschafft, sich zur drittstärksten politischen Kraft in Deutschland zu entwickeln. Die Gründe für den Aufstieg liegen auf der Hand. So ist die AfD die einzige Partei in Deutschland, die noch ernstzunehmende Konzepte zur Lösung aktueller Krisen entwickelt. Dass die Regierungsparteien diese Lösungsvorschläge nach ein paar Monaten dann selbst aufgreifen, zeigt das hohe Potenzial der AfD. Der Weg zur großen Volkspartei ist in greifbarer Nähe. Vor allem, da die etablierten Parteien nicht mehr den Volkswillen abbilden, sondern sich im Parteienspektrum klar von der Mitte distanziert und links angesiedelt haben.
Die Ohnmacht der Regierungsparteien wird jetzt sichtbarer. Sie wollen der jungen und noch kleinen Partei die Finanzmittel entziehen, sie auf diesem Wege vernichten und sich, ganz nebenbei, auch noch selbst daran bereichern. Aus diesem Grund wollen sie noch im Dezember 2015 über einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Parteienfinanzierung beschließen. Es besteht kaum ein Zweifel daran, dass dies beschlossen wird. Die Gesetzesänderung soll sogar rückwirkend zum Januar 2015 gelten. Für die AfD wird dies bedeuten, dass sie ca. 2 Mio. € aus der stattlichen Parteienfinanzierung zurückerstatten muss und dieses Geld unter den etablierten Parteien aufgeteilt wird. Dieses kann die AfD nicht stemmen. Sie wäre bankrott und würde von der politischen Bühne verschwinden.
Liebe Mitbürger, wir brauchen in Deutschland nicht alle einer Meinung zu sein. Aber die politische Diskussion und Volksentscheide sind der entscheidende Weg für ein breites Meinungsspektrum.
Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, dieser Aktion der Regierungsparteien die „Rote Karte“ zu zeigen, indem Sie uns unterstützen und helfen, die Demokratie in Deutschland zu retten. Setzen Sie ein Zeichen für die Demokratie und spenden Sie für die AfD. Wenn wir diesen Betrag über Spenden bis zum 31.12.2015 aufbringen können, werden wir weiterhin für Sie kämpfen können.
Wir bitten jeden Bürger 10, 20, 50 oder sogar 100 €uro zu spenden. Das wäre ein klares Zeichen für Demokratie und Meinungsfreiheit in unserem Land! Parteispenden sind steuerbegünstigt. Sie können die Hälfte Ihres Spendenbetrages von Ihrer Steuerschuld abziehen.*
Jede Spende zählt!
Die demokratische Willensbildung fängt bei Ihnen an.
Spenden Sie Ihrem Kreisverband, Landesverband oder dem Bundesverband.
*Achtung: der Staat fördert Ihre Spendenbereitschaft!
Die Steuerermäßigung beträgt 50 Prozent der Ausgaben, höchstens 825,00 € (Ledige)/1.650,00 € (Verheiratete). Dieser Betrag wird von der Steuerschuld abgezogen. Konnte dadurch nicht die gesamte Spende/Mitgliedsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden, so greift dann der Sonderausgabenabzug. Der restliche Spendenbetrag kann in der Höhe von insgesamt 1.650,00 € (Ledige)/3.300,00 € (Verheiratete) im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden.