Spendenaufruf!

CDU und SPD wollen durch eine Gesetzesänderung die AfD in den Ruin treiben

Der Gesetzentwurf (HIER) der CDU/CSU und SPD-Fraktionen zur Änderung des Parteiengesetzes sieht vor, dass Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit nur noch nach Saldierung der Einnahmen und Ausgaben als anrechnungsfähige Einnahmen gelten, sprich nur der erzielte Gewinn angerechnet wird.

Dieser liegt natürlich derzeit weit unter dem Umsatz des Goldshops, weshalb wir bei erfolgter Gesetzesänderung statt der uns zustehenden gut 5 Millionen an staatlicher Teilfinanzierung weniger als 4 Millionen Euro erhalten würden, und zwar im Jahr 2017, mitten in dem Jahr der planmäßigen Bundestagswahl, in welchem zuvor unter anderem auch noch Wahlen in NRW stattfinden werden. Das Geld wird also für die Arbeits- und Kampagnenfähigkeit dringend benötigt. Dass die Gesetzesänderung rückwirkend für 2015 erfolgt und auch erst im Dezember klammheimlich eingebracht und abgestimmt wird, lässt einzig den Schluss zu, dass CDU/CSU/SPD aus Angst vor weiteren Stimmverlusten an die AfD versuchen, uns auf diese Weise als ernsthaften Gegner zu sabotieren.

Das Gesetz wurde am 18.12.2015 verabschiedet (s. HIER).

Die uns fehlende Summe an eigenen Einnahmen von über einer Million Euro können wir jedoch noch schließen, indem unsere Mitglieder und Sympathisanten uns mit einer zwingend bis 31.12.2015 auf einem Konto einer der AfD Gliederungen eingegangenen Spende unterstützen.

Ob Kreisverband, Land oder Bund ist hier gleich, da die Gesamteinnahmen der Partei zählen. Mit dem Schließen der Lücke unterstützen uns die Spender also direkt für den Bundestagswahlkampf und ermöglichen somit bereits in 2015 den dringend notwendigen Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag. Denn es ist zu beachten, dass wir 2017 nicht nur weniger Geld aus der Staatlichen Teilfinanzierung erhalten würden, sondern ggf. auch im Jahr 2017 in 2016 als Vorauszahlung zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen müssten und hierdurch unser Bundestagswahlkampf nur sehr stark eingeschränkt möglich wäre.

Damit wir auch weiterhin für Sie kämpfen können, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung!

Zeigen Sie CDU/CSU und der SPD die ROTE KARTE!

 

                                       

 

Natürlich können Sie auch weiterhin unser Spendenkonto nutzen:

AfD-KV-STADE
BLZ: 200 697 82  Konto-Nr. 519 111 00   Volksbank Geest e.G.

IBAN: DE82 200 697 82 0051 9111 00    BIC: GENODEF1APE

Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld “Verwendungszweck” auf dem Überweisungsträger.

Bitte beachten Sie: Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Weitere Informationen zum Steuerrecht finden Sie HIER.

Unser SPENDENFLYER

Details zur Parteienfinanzierung:

Die staatliche Teilfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen: Für jede bei Wahlen auf Bundes- und Landesebene erzielte Stimme erhalten Parteien für die ersten 4 Millionen 85 Cent Zulage, alle ab 4 Millionen erzielten Zweitstimmen werden mit 70 Cent belohnt.

Derzeit sind wir bei ca. 4,7 Mio. Stimmen bzw. haben einen Anspruch von ca. 3.9 Mio. Euro. Zusätzlich werden Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerabgaben und Spenden mit derzeit 38 Cent bezuschusst (Ausnahmen bis 3300 Euro, Spenden von juristischen Personen nicht).

Beim derzeitigen Stand haben wir hier einen weiteren Anspruch von ca. 1,2 Mio. Euro, insgesamt also gut 5 Mio. Euro. Diese 5 Mio. erhalten wir aber nur, wenn wir in mindestens der gleichen Höhe eigene Einnahmen (Beiträge, Spenden, wirtschaftliche Tätigkeit) nachweisen können. Die bestehende Differenz zwischen den 5 Millionen und unseren Einnahmen aus Beträgen und Spenden wurde im letzten Jahr durch die wirtschaftliche Tätigkeit insb. des Goldshops ausgeglichen.

Auch für 2015 hatten wir die Differenz durch die Einnahmen des Goldshops ausgeglichen, sodass wir 2017 nach derzeitigem Stand die volle staatliche Teilfinanzierung erhalten würden.