14.04.2021 SG Lühe: Zum Tageblatt-Artikel 'AfD-Politikerin beugt sich nur der Polizei'
Die aktuelle Corona-Verordnung sieht Folgendes vor:
Die Landesregierung hält nach § 3 Abs. 5 (S. 7) eine Maskenpflicht beim Sitzen (mit Abstand) ganz generell nicht für erforderlich:
" § 3 (5) Abweichend von Absatz 1 darf während einer Veranstaltung, an der die Besucherinnen und Besucher sitzend teilnehmen, die pflichtige Person die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen, soweit und solange sie einen Sitzplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Nr. 1 eingehalten wird."
Ferner gilt die Maskenpflicht generell nicht
"§ 3 (4) 3. im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines politischen Mandats sowie bei Kontakten im Wahlkampf oder bei der Wahlwerbung für Personen, die sich im Rahmen einer öffentlichen Wahl um ein politisches Mandat oder Amt bewerben,
§ 3 (4) 4. bei Veranstaltungen und Sitzungen des Niedersächsischen Landtags, seiner Gremien und Fraktionen und von kommunalen Vertretungen, deren Gremien und Fraktionen, wobei das Hausrecht und die Ordnungsgewalt der Präsidentin oder des Präsidenten des Niedersächsischen Landtages unberührt bleiben."
Für einen Maskenzwang per Hausordnung während einer Sitzung des Samtgemeindeausschusses besteht also keine juristische Grundlage. Der Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch versuchte am vergangenen Montag, dies zu umgehen, indem er die Mitglieder des Ausschusses über die Maskenpflicht abstimmen ließ ("Tipp des Ministeriums"). Ich gehe davon aus, dass die von mir eingeleitete juristische Prüfung darüber, ob sich ein solches Gremium über eine Landesverordnung hinwegsetzen darf, negativ ausfallen wird.
Zur Frage der Wirksamkeit von Masken hatte ich bereits eine ausführliche Mail an meine Ratskollegen geschrieben, s. HIER.
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