26.09.2019 SG Lühe: Sporthalle und Klimaschutzmanagerin im Bauausschuss

Sporthalle StriepAnfang Septemper haben die Bauarbeiten für die Sanierung der Turnhalle am Striep begonnen (geplant war Frühjahr 2019). Der Bauausschuss besichtigte den Baufortschritt. Da der Luftzwischenraum zwischen Klinker- und Porotonsteinen größtenteils nicht wie in den Bauplänen angegeben 6 cm, sondern nur 2 cm betrug und man deshalb kein loses Dämmmaterial einbringen konnte, wurde die gesamte Klinkerfassade abgerissen. Es soll eine neue Klinkerfassade mit Isolierung gebaut werden (mit Halterungen im Fundament). Diese Maßnahme war notwendig, da nach Aussage des Planungsbüros nur so die erforderlichen U-Werte erreicht werden, die entsprechende CO2-Einsparungen garantieren. Ursprünglich war geplant, die neue Klinkerfassade zusätzlich  vor die alte zu setzen. Die Fördermittel, welche für die Halle genehmigt wurden, sind an CO2-Einsparungen gebunden. Dies hat zur Folge, dass Maßnahmen ergriffen werden, die kein Bauherr unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte an seinem Haus vornehmen würde. Hierbei ist auch die Anschaffung einer Pelletheizung für 140.000 € zu erwähnen, die aus Gründen der CO2-Einsparung gewählt wurde (Information dazu HIER). Zusätzlich wird auch eine Gasheizung für Extremtemperaturen eingebaut.

Leider werden wir nicht einmal genau erfahren, wie viel Energie tatsächlich nach der Sanierung.eingespart wird, da die Heizungsanlage in der Turnhalle auch das danebenliegende Schulgebäude beheizt. Auf meinen Vorschlag wurde im letzten Herbst ein Wärmemengenzähler eingebaut, um den Energieverbrauch der Turnhalle für die Heizperiode vor der Sanierung zu messen. Leider wurde dieser Wärmemengenzähler für das Schulgebäude eingebaut, sodass man nun den Energieverbrauch der Turnhalle nur anhand des Gasverbrauchs mit einem geschätzten Wirkungsgrad der alten Gasheizung und einem geschätzten Ölverbrauch berechnen kann. Ob die im Protokoll angegebene Wärmemenge von 286.058,25 kWh für Gas den Wirkungsgrad der Heizung berücksichtigt, muss ich noch erfragen.

Wir erleben hier hautnah vor Ort, welche Steuergeldverschwendung die Einergieeinsparverordnung (ENEV) und die Förderrichtlinien verursachen.

Unser Antrag bzgl. der neuen Klimaschutzmanagerin wurde behandelt:

Die Klimaschutzmanagerin, Frau Schütz, wird beauftragt, den Schwerpunkt ihrer Arbeit für die Samtgemeinde Lühe auf folgende Aufgabengebiete zu legen:

– Erfassung/Monitoring der Energieverbräuche der kommunalen Gebäude (konkret Erstellung von sog. „Reports“ in der Verwaltungssoftware) der SG Lühe und Bericht an den Ausschuss für Bau, Wege, Planung und Umwelt.

– Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches kommunaler Gebäude (z.B. Schulungen der Hausmeister, Schüler, etc.)

– Anwerbung von Fördermitteln für kommunale Bauvorhaben

Begründung:

Die Mitarbeiter des Bauamtes sind z.Z. stark eingebunden in die geplanten / laufenden Bauprojekte, daher ist eine Entlastung sinnvoll. Gleichzeitig möchten wir erreichen, dass die Arbeitszeit der Klimaschutzmanagerin, Frau Schütz, für unsere Samtgemeinde finanzielle Vorteile bringt.

–> Der Antrag wurde mit 2 ja / 2 nein / 2 Enthaltungen abgelehnt.

Er wird im SGA am 21.10. und im Samtgemeinderat am 23.10. erneut zur Abstimmung gestellt. Die neue Klimaschutzmanagerin wird sich auf der Samtgemeinderatssitzung vorstellen.

Protokoll zur Sitzung im Ratsinformationssystem

 

Astrid zum Felde

Vorsitzende der AfD Fraktion der SG Lühe

02.10.2019 SG Lühe: Katzenschutzverordnung beantragt

Demnächst soll im Ausschuss für Feuerschutz und öffentliche Ordnung ein Antrag bzgl. einer Kastrations- und Registrierungspflicht für frelaufende Katzen behandelt werden. In Drochtersen besteht eine solche Verordnung bereits, sie sieht Strafen bis zu 5000 € vor.

 

Fragen dazu  an die Initiatorin des Antrages, Frau Cornelia Haak (Initiative KSVO LK Stade):

 

Sie schreiben in Ihrem Antrag:

“In der Vergangenheit wurden in der SG Lühe immer wieder vom Tierschutz mit großem
ehrenamtlichen und finanziellen Aufwand Katzen eingefangen und kastriert.”
1. Können Sie mir sagen, wie viele Tiere ungefähr in den letzten Jahren (von welchen Organisationen) in der SG Lühe gefangen und kastriert wurden und welche Kosten dieses ungefähr verursachte?
2. Erfolgt das Einfangen auf Hinweis / Anforderung von Einwohnern oder gibt es Personen, die herumfahren und nach herrenlosen Katzen Ausschau halten?
3. Können Sie ungefähr abschätzen, wie viele wilde Katzen in unserer Samtgemeinde leben?

Antwort von Frau Haak:

Sehr geehrte Frau zum Felde,

gerne beantworte ich Ihre Fragen:

Der Tierschutzverein, der sich hauptsächlich um die Kastration von scheuen und streunenden Katzen kümmert, ist der Tierschutzverein Tierhilfe Stade. Ich selber habe vor ca. 2 Jahren auf dem Campingplatz Nesshof gemeinsam mit der Tierhilfe ca. 30 Katzen eingefangen und kastrieren lassen. Einige davon wurden vermittelt, einige verblieben auf dem Campingplatz, die von einem Anwohner gefüttert wurden (die nachfolgende Betreuung fällt im übrigen auch in die die Amtspflicht der Fundgemeinde).

Weitere Populationen müsste ich erfragen. Herr Buchner ist aber auch darüber informiert, da ja die Gemeinde die Kosten dafür übernehmen müsste. Ich habe auch versucht, von der Tierhilfe Zahlen zu bekommen. Bisher leider noch keine Rückmeldung.

Es fährt niemand durch die Gemeinden und sammelt Katzen ein. fast immer wird der Tierschutz gerufen von Personen, die sich entweder gestört fühlen, oder die sich aus Tierschutzgründen (Katzen sehr krank und abgemagert, Geburt von Babykatzen etc.) an den Tierschutz wenden.

Zur Abschätzung, wie viele scheue und streunende Katzen in der SG Lühe leben, kann ich Ihnen einen statistischen Wert mitgeben: Es wird geschätzt, dass in Niedersachsen ca. 1,3 Mio. Katzen in Haushalten und 200.000 scheue und streunende Katzen leben. Runtergebrochen auf die SG Lühe( mit einer Einwohnerzahl von 10.000)bedeutet das, dass ca. 1430 Katzen, die einen Halter haben, leben und ca. 370 Katzen, die scheu (wildlebend) in der SG Lühe herumlaufen, die keinen Halter haben. Man kann aber davon ausgehen, dass die Zahl noch höher ist, wenn man davon ausgeht, dass ein Katzenpaar bereits dreimal im Jahr Würfe von ca. 4- 6 Babies bekommen kann.

Ich bin selbstverständlich gerne bereit, auf der Ausschussitzung weitere Auskufte zu geben. Ich war gerade gestern in der Stadt Buxtehude, im Inneren Ausschuss geladen. Dort wurde einstimmig die Empfehlung gegeben, die Kastrationsverordnung für das Stadtgebiet Buxtehude einzuführen.

Mit freundlichem Gruss
Cornelia Haak
Initiative KSVO LK Stade

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Hier das Protokoll aus dem Inneren Ausschuss in Buxtehude, der sich ebenfalls mit dem Thema befasst hat:
Demnach kann erst nach gerichtsfester Dokumentation der Erforderlichkeit eine Verordnung erlassen werden.
Auskunft von Herrn Buchner (Leiter des Ordnungsamtes der SG Lühe) zur Anzahl der kastrierten/behandelten Katzen und den Kosten in der SG Lühe:
2016: 60 Katzen / 5672 €
2017: 11 Katzen / 1000 €
2018: 12 Katzen / 1200 €
 
Fazit: Die AfD-Fraktion hält eine Verordnung in dieser Angelegelnheit z.Z. nicht für erforderlich, da die Anzahlen / Kosten darauf hindeuten, dass hier kein Handlungsbedarf gegeben ist. Außerdem wäre eine Strafe in Höhe von 5000 € völlig unverhältnismäßig.
 
Astrid zum Felde,

Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

 

 

03.09.2019 SG Lühe: Einführung der Ganztagsschule in Hollern-Twielenfleth

Am 04.09.2019 tagt der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe, um über die Einführung einer teilgebundenen Ganztagsschule in der Grundschule Hollern-Twielenfleth abzustimmen. Die endgültige Abstimmung wird im Samtgemeinderat am 25.9.2019 fallen. Ich gehe von breiter Zustimmung aus.

Wesentliche Kernpunkte des Konzeptes sind:

– An 2 Tagen pro Woche verpflichtende Regelschulzeiten bis 14:30 Uhr (für Erst- und Zweitklässler) und bis 15:30 Uhr (für Dritt- und Viertklässler). An den nicht gebundenen Tagen wird der Unterricht vor dem Mittagessen enden. An einem weiteren Tag der Woche wird ein offener Ganztag jahrgangsübergreifend bis 15:30 Uhr für alle Schüler angeboten.

– Es wechseln sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote ab (Rhythmisierung), in unterschiedlich langen Zeitblöcken. Aus diesen Gründen finden außerunterrichtliche Angebote auch am Vormittag statt und Unterricht wird am Nachmittag erteilt.

– Verzicht auf Hausaufgaben im herkömmlichen Sinn. Stattdessen gibt es eine fest in den Stundenplan integrierte Lern- und Übungszeit für alle Schüler von 5 Stunden pro Woche. In diesen Stunden werden die Schüler durch Lehrkräfte betreut und unterstützt.

Beschlussvorlage des Schulausschusses:

“Seit Beginn der Wahlperiode 2016/21 beschäftigt sich der Schulausschuss mit der Einführung von Ganztagsangeboten an den Grundschulen im Bereich der Samtgemeinde Lühe. Der Rat der Samtgemeinde Lühe hat in seiner Sitzung am 06.06.2018 den folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:

„Die Grundschulen in der Samtgemeinde Lühe sollen langfristig in Ganztagsschulen umgewandelt werden. Die Schulen werden von der Samtgemeinde Lühe als Schulträger bei der Erarbeitung ihres vom Schulvorstand gewählten Konzeptes zur Einführung eines Ganztagsangebotes unterstützt. Die Art des Ganztagskonzeptes ist weiterhin offen. Die erarbeiteten Konzepte dienen als Grundlage einer Elterninformation und einer Umfrage, die die Entscheidung unterstützen soll.“

Von den drei Grundschulen im Bereich der Samtgemeinde Lühe hat sich bislang lediglich die Grundschule Hollern-Twielenfleth in Form von Arbeitsgruppen auf den Weg gemacht, ein Konzept zu entwickeln. Hierbei wurde auch die Bevölkerung eingebunden und zur aktiven Beteiligung animiert. Aus diesen Arbeitsgruppen heraus wurde ein Konzept zur Einführung einer teilgebundenen Ganztagsschule entwickelt. Der Schulvorstand hat dieses Konzept in seiner Sitzung am 25.06.19 beschlossen und bittet den Schulträger bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag auf Einführung einer teilgebundenen Ganztagsschule zu stellen. Das Konzept wurde zusätzlich am 27.06.19 der Öffentlichkeit vorgestellt. Es liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

Neben der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes werden zur Einführung einer Ganztagsschule umfangreiche bauliche Veränderungen notwendig. Zur Abschätzung der notwendigen Baumaßnahmen wurde mit Herrn Niemann aus Verden ein externer Schulplaner hinzugezogen. Bei einem Treffen der Arbeitsgruppe mit der Verwaltung und dem Schulplanungsbüro wurde einerseits seitens des Schulplaners deutlich gemacht, dass die Arbeitsgruppe eine sehr gute konzeptionelle Vorarbeit geleistet hat, andererseits der von der Arbeitsgruppe erhoffte und bereits öffentlich kommunizierte Wunschtermin zur Umsetzung des Konzeptes ab dem Schuljahr 2021/22 unrealistisch ist. Aus Sicht des Beraterteams wird selbst bei einer zügigen Fortsetzung der Planung die Ausschreibung der Baugewerke erst im IV. Quartal 2020 erfolgen können. Eine Umsetzung aller Baumaßnahmen bis zum Sommer 2021 erscheint unmöglich. Bei entsprechend positiven Beschlüssen erscheint eine Umsetzung des Ganztagskonzeptes mit Beginn des Schuljahres 2022/23 realistisch.

In den Sommerferien wurde die gewünschte Umfrage bei den Erziehungsberechtigten der in Frage kommenden Kinder durchgeführt. Von 161 Erziehungsberechtigten haben 71 den Fragebogen abgegeben. Abgefragt wurden die Wünsche nach möglichen pädagogischen Ausrichtungsschwerpunkten sowie mögliche Betreuungsbedarfe. Die Auswertung kann der 2. Anlage zu dieser Vorlage entnommen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die zusätzlichen Lehrerstunden werden vom Land Niedersachsen getragen. Die Baukosten trägt die Samtgemeinde Lühe als Schulträger. Die Höhe der Baukosten kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Lühe stellt als Schulträger bei der Landeschulbehörde den Antrag, die Grundschule Hollern-Twielenfleth ab dem Schuljahr 2022/23 als teilgebundene Ganztagsschule zu führen.”

 

Stellungnahme:

Bei der Erarbeitung der Beschlussvorlage im Juni 2018 wurde hart um die Formulierung gerungen. Ich habe versucht, eine verbindliche Umfrage unter den Eltern über die Form der einzuführenden Ganztagsschule (verpflichtend oder freiwillig) in den Beschluss zu integrieren, da ich bei einer so wichtigen Entscheidung die Basisdemokratie für unverzichtbar hielt.

Siehe BERICHT von der Ratssitzung im Juni 2018

Leider wurde damals ein widersprüchlicher Beschluss gefasst (s.o.), um alle zufriedenzustellen (die Schulleitung in Hollern-Twielenfleth wollte nur eine teilgebundene, keine offene Ganztagsschule einführen und lehnte eine Mitsprache der Eltern über diesen Punkt ab).

Folgende Formulierung in der Beschlussvorlage ist daher irreführend, da sich die Umfrage auf das Konzept der Ganztagsschule beziehen sollte:

“In den Sommerferien wurde die gewünschte Umfrage bei den Erziehungsberechtigten der in Frage kommenden Kinder durchgeführt. Von 161 Erziehungsberechtigten haben 71 den Fragebogen abgegeben. Abgefragt wurden die Wünsche nach möglichen pädagogischen Ausrichtungsschwerpunkten sowie mögliche Betreuungsbedarfe. Die Auswertung kann der 2. Anlage zu dieser Vorlage entnommen werden.”

An der Umfrage haben sich nur 44% der Eltern beteiligt.

In der Grundschule Hollern-Twielenfleth hat eine engagierte Arbeitsgruppe von Eltern, Lehrern und Schulleitung in diversen Sitzungen an dem Konzept gearbeitet, das nun zur Abstimmung steht. Ich habe an mehreren Sitzungen teilgenommen und halte das Konzept für gut.

Am 27.6.19 wurde das Konzept der Elternschaft in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Man hatte extra die Turnhalle präpariert. Leider waren nur beschämend wenige Eltern anwesend. Nach dem Vortrag des Konzeptes gab es keine einzige Frage, geschweige denn Kritik.

Ich gehe daher davon aus, dass die Eltern die Einführung der Ganztagsschule in dieser Form befürworten bzw. kein Interesse an einer Befassung mit dem Thema haben.

Deshalb werde ich dem Antrag auf Umsetzung des Konzeptes zustimmen. Die Schulleiterin versprach übrigens, dass eine Erweiterung der verpflichtenden Tage / Stunden nicht vorgesehen ist. Dies würde ich auch ablehnen.

Nachtrag vom 15.9.19: Allerdings sollte zum Beschluss auf der Ratssitzung eine Kostenschätzung vorliegen, wir können keinen Blanko-Scheck ausstellen!

 Details zur Sitzung im Ratsinformationssystem (Konzept / Umfrageergebnis)

Astrid zum Felde

Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

 

 

 

 

 

 

02.09.2019 SG Lühe: Anträge zu Klimaschutzmanagerin / Insektenvielfalt / HOAI

Die AfD Fraktion stellt folgende Anträge zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Bau, Wege, Planung und Umwelt im September 2019

1. Einfügung eines TOP „Vorstellung / Befragung / Beauftragung der neuen Klimaschutzmanagerin der Samtgemeinde Lühe“

a) Vorstellung der neuen Klimaschutzmanagerin, Frau Schütz

b) Vorstellung der Entwicklung der CO2-Bilanz der SG Lühe seit 2012, inkl. Erläuterung der Basisdaten und Parameter

(Wir bitten um Übersendung der Unterlagen eine Woche vor der Sitzung. Die ehem. Klimaschutzmanagerin, Frau Poppe, hatte dies bereits im Frühjahr zugesagt. Es handelt sich hier um den eigentlichen, offiziellen Zweck der Arbeit der Klimaschutzmanangerin – Reduzierung des CO2-Ausstoßes in der SG Lühe.)

c) Vorstellung der geplanten Aktivitäten der Klimaschutzmanagerin / Priorisierung

Schulungen in der Kita, Radel-Aktionen und Logo-Wettbewerbe halten wir für überflüssig, eine Begründung von Energieeinsparungsmaßnahmen mit dem Klimaschutz ist weder sinnvoll noch erforderlich und zu beenden.

Wir plädieren dafür, den Schwerpunkt der Arbeit auf folgende Aufgabengebiete zu legen:

  • Erfassung/Monitoring der Energieverbräuche der kommunalen Gebäude (konkret Erstellung von sog. „Reports“ in der Verwaltungssoftware f. Gebäude der SG Lühe)
  • Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches kommunaler Gebäude (z.B.   Schulungen der Hausmeister, Schüler, etc.)
  • Anwerbung von Fördermitteln für kommunale Bauvorhaben

 

2. Einfügung eines TOPFörderung der Insektenvielfalt in der SG Lühe“

Am 21.08.2019 fand im Kreishaus der vom Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen initiierte Workshop zum Thema „Maßnahmen gegen das Insektensterben im Landkreis Stade“ statt. Neben den Ausschussmitgliedern waren weitere Vertreter der Fraktionen, der Städte und Gemeinden sowie der Naturschutzverbände anwesend.

An vier Stationen wurden zu den Themen:

  1. Was können Gemeinden tun?
  2. Was kann man an Straßen und Wegrändern tun?
  3. Was kann der Landkreis auf seinen Flächen tun?
  4. Wer kann Partner oder Unterstützer sein?

in Form von Brainstorming Ideen und Vorschläge erarbeitet.

Im Anschluss an die Gruppenarbeit hat sich das Plenum auf die folgenden Handlungsempfehlungen für den Landkreis geeinigt.

  1. Die Landkreisverwaltung schult Bauhöfe und Bauämter der Gemeinden bezüglich des Insektenschutzes. Sie entwickelt ein Handout „Insektenschutz“ für die Auslage in den Bauämtern (zur Weitergabe an potentielle Antragsteller).
  2. Die Verwaltung legt ein Handlungskonzept zum Nachpflanzen von Bäumen und Hecken für die Kreisstraßen und landkreiseigenen Flächen als Beispiel für die Kommunen vor.
  3. Die Verwaltung entwickelt auf einer landkreiseigenen Fläche ein Modell zum Insektenschutz, ebenfalls auf einer Modellstrecke an Kreisstraßen.
  4. Die Verwaltung organisiert eine Informationsveranstaltung zu einer Erstellung eines Landschaftspflegeplanes der öffentlichen Flächen und Straßen.
  5. Die Verwaltung organisiert ein Monitoring kreiseigener Flächen inklusive einer Flächenklassifikation und Bewertung bezüglich der Insektenqualitäten.
  6. Die Verwaltung berücksichtigt bei planerischen Vorhaben neue Erkenntnisse zum Insektenschutz.
  7. Die Verwaltung entwickelt eine Gründachstrategie zur Weitergabe an Gemeinden, Verbände, Firmen und zur Berücksichtigung bei eigenen Bauvorhaben.

Es wurde berichtet, dass es im Landkreis mehrere Testflächen gibt, um verschiedene Saatmischungen für Blühwiesen auszutesten. Leider wurde bisher noch keine Mischung gefunden, die in den Folgejahren ohne Bearbeitung der Fläche wieder wächst, es ist immer eine Bodenbearbeitung und Neuaussaat erforderlich.

Im nächsten Jahr soll nur noch eine speziell geeignete regionale Mischung verwendet werden.

Der Kreisausschuss für Regionalplanung (28.08.) hat die Kreisverwaltung aufgefordert, die o.g. Handlungsempfehlungen zu konkretisieren und zu priorisieren inkl. Kostenabschätzung.

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Um dieses Thema auch in der SG Lühe zeitnah weiter voranzutreiben (erste Maßnahmen gibt es ja erfreulicherweise bereits), schlagen wir Folgendes vor:

  • Erstellung einer Liste (mit Unterstützung der Klimaschutzmanagerin?) der für Blühflächen geeigneten Flächen der SG Lühe und der Gemeinden, z.B. brachliegendes Bauland
    • Ausarbeitung einer entspr. Planung für das nächste Frühjahr
  • Frage: Gibt es bereits Erfahrungen mit mehrjährigen Flächen?
  • Verbreitung der hervorragenden BROSCHÜRE des NLWKN zum Thema Insektenvielfalt:

–> s. S. 28/29 zum Thema Regiosaatgut !!! Hier das PDF zur Ansicht.

Vorschläge zur Verwendung der Broschüre:

  • Auslage im Rathaus
  • Versendung an Bauherren zusammen mit Baugenehmigung
  • Verteilung durch Kirche mit „Meilensteinen“?

3. Einfügung eines TOP „EuGH kippt die Mindest- und Höchstsätze der HOAI

Die bisher gültigen Gesetze sehen vor, dass Planer und Architekten prozentual zur Bausumme bezahlt werden (nach HOAI). Dies hatte zur Folge, dass keine Motivation bestand, kostengünstig zu planen und zu bauen. Diese Regelung wurde nun kürzlich gekippt, s. HIER.

D.h., zukünftig wird es möglich sein, Pauschalhonorare zu vereinbaren.

  • Frage an die Verwaltung: Gibt es weitergehende Informationen?
  • Wollen wir diese Möglichkeit zukünftig nutzen?

DETAILS zur Sitzung im Ratsinformationssystem

KORRESPONDENZ dazu mit dem Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch

Nachtrag

–> Antrag 1 wurde leicht modifiziert im Bauausschuss vom 26.9.2019 behandelt (Abstimmung 2:2:2 –> abgelehnt)

–> Zu Antrag 2: Der Bauhof sät bereits auf geeigneten Flächen Blühpflanzen aus, es besteht kein weiterer Handlungsbedarf (Thema wurde auf der Klausurtagung des SG-Rates behandelt)

–> Antrag 3 wurde zurückgezogen, da einige Verwaltungsmitarbeiter an einer Spezialschulung teilnehmen werden. Dann wird das Thema erneut aufgegriffen

Astrid zum Felde

Vorsitzende der AfD Fraktion der SG Lühe

29.07.2019 SG Lühe: Verwahrloste Außenanlagen des Jugendszentrums Steinkirchen

Anfrage an den Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch:

“Ich habe bereits zweimal darauf hingewiesen: Das Außengelände des Jugendzentrums Steinkirchen ist seit Monaten in einem verwahrlosten Zustand.

Ich bitte um Protokollierung folgender Auskünfte beim nächsten SGA am 29.7. unter Mitteilungen oder Anfragen/Anregungen:

1. Wer ist für die Pflege der Außenanlagen des Jugendzentrums verantwortlich?

2. Warum wird dem nicht nachgekommen?

3. Weiche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um Abhilfe zu schaffen?

4. Welche Maßnahmen sind geplant?”

Antwort im Samtgemeindeausschuss:

“… Grundsätzlich ist dies Aufgabe der Samtgemeinde als Mieter des Objektes. In der Vergangenheit war es üblich, dass diese Arbeiten durch den Untermieter der Wohnung auf dem Grundstück durchgeführt worden sind. Die Wohnung ist aktuell als Asylunterkunft genutzt. Der Bauhof wird jetzt kurzfristig eine Grundreinigung der Außenanlagen durchführen, die weitere Pflege soll dann von der dort untergebrachten Familie durchgeführt werden.”

Astrid zum Felde

Vors. AfD Fraktion der SG Lühe


22.05.2019 SG Lühe: Arbeitsverweigerung im Schulausschuss

Sanierung Turnhalle Guderhandviertel

Der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe tagte in der Grundschule Guderhandviertel, die zunächst gemeinsam besichtigt wurde. Die Turnhalle ist sanierungsbedürftig. Man war sich einig, dass dieses Projekt nur unter Einbeziehung eines Gesamtkonzeptes zum Thema Ganztagsschule in Angriff genommen werden soll. Die räumliche Ausdehnung der Schule ist sehr begrenzt.

 Digitalpakt für Schulen

Die AfD-Fraktion hatte am 8.2.2019 (!) einen ausführlichen Antrag eingereicht (s. HIER), in dem verschiedene Fragen zum Thema Digitalisierung an die vier Schulleitungen der Samtgemeinde gestellt wurden. Ziel des Antrages war, die grundsätzliche Frage zu diskutieren, ob die Digitalisierung unserer Schulen finanzierbar, erforderlich, sinnvoll und hilfreich ist. Wenn der Schulausschuss Mittel zur Digitalisierung beantragt und einsetzt, muss diese Frage vorher diskutiert werden dürfen?

Am 16.4. habe ich eine Erinnerungsmail an die Mitglieder des SG-Rates verschickt, s. HIER.

Obwohl ich mehrfach darum gebeten habe, die Antwort eine Woche vor der Sitzung zu versenden, erreichte sie die Ratsmitglieder knapp 4 Stunden (!) vor Sitzungsbeginn. Die Antwort enthält nicht, wie gebeten, die Einschätzungen der vier Schulleitungen, sondern fast ausschließlich allgemeine Floskeln.

Sie endet mit dem Satz:

“Die Fragen 5-12 wurden gemeinsam von den Schulleitungen der Schulen in der Samtgemeinde Lühe beantwortet. Sollte die Beantwortung nicht ausführlich genug sein, möge die AFD-Fraktion sich bitte an die Pressestelle der Landesschulbehörde wenden, die die Beantwortung solcher Anfragen genehmigen muss.”

Die Antwort finden Sie HIER

Ich betrachte die Behandlung unseres Antrages als Arbeitsverweigerung aller Beteiligten und als Missachtung gewählter Mandatsträger. Die Ansicht meiner Ausschusskollegen, die gestellten Fragen gingen den Ausschuss nichts an und stellten eine unzulässige Einmischung in die Angelegenheiten der Schule dar, teile ich nicht.

 

Zum Thema “Digitalpakt” teilte Herr Siol (Hauptamtsleiter) mit::

  • Die Förderrichtlinie ist noch in Arbeit
  • Es wird eine zentrale Bearbeitungsstelle in Oldenburg geben
  • Die Schulträger können ab Aug. 2019 bis 2023 Förderanträge stellen, unter Vorlage eines Medienbildungskonzeptes für jede Schule
  • Kein Eigenanteil der Kommunen
  • Empfänger ist der Schulträger (30.000 € / Schule + Förderung pro Schüler (nicht an Schule gebunden))
  • Für mobile Endgeräte dürfen nicht mehr als 25.000 € / Schule ausgegeben werden

 

Umwandlung der Grundschule Hollern-Twielenfleth in eine Ganztagsschule:

Die Erarbeitung des Konzeptes für die Ganztagsschule ist unter Einsatz verschiedener Arbeitsgruppen gut vorangeschritten. Das Konzept soll am 25.6. im Schulvorstand beschlossen werden und am 27.6. auf einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. In den Sommerferien soll mit Hilfe eines Planers die räumliche Umsetzung vorbereitet werden. Der Ganztagsbetrieb ist ab 2021 geplant. Ich hätte die Einführung einer offenen Ganztagsschule (nicht verpflichtend) befürwortet und habe mich für eine vorherige Umfrage unter der Elternschaft ausgesprochen. Dies wurde nicht angenommen, da das Kollegium und die Leitung der Schule aus pädagogischen Gründen nur eine teilgebundene Ganztagsschule mit zwei verpflichtenden Schultagen einführen möchte. Es wird nun nach Aussage von Herrn Siol eine Umfrage über das erarbeitete Konzept geben.

Der Samtgemeinderat wird am 25.9. über die Einführung der Ganztagsschule beschließen.

 

Namensgebung Grundschule Hollern-Twielenfleth:

Der Vorschlag der Schule: “Appelsnut Grundschule Hollern-Twielenfleth”

Der Ausschuss empfahl, dass die Schule über den Vorschlag “Appelsnuten Schol Grundschule Hollern-Twielenfleth” nachdenken möge. Die Entscheidung trifft der Samtgemeinderat am 26.6.2019.

Astrid zum Felde

AfD Fraktionsvorsitzende der SG Lühe

 

 

25.04.2019 SG Lühe: Der Bauausschuss tagte

Neben dem Flächennutzungsplan wurde in dieser Sitzung ausführlich die äußere Gestaltung der Turnhalle Striep, die saniert werden soll, diskutiert und beschlossen. Da die komplette Verkleidung der Fassade schon vor einiger Zeit beschlossen wurde (angeblich ist dies erforderlich, um die von den Förderrichtlinien vorgeschriebenen CO2-Einsparungen zu erreichen), habe ich für das geringste Übel gestimmt, eine Klinkerfassade. M.E. ist diese Maßnahme eine Geldverschwendung, die durch Heizkosteneinsparung niemals wieder hereinkommt. Im oberen Bereich der Giebel sollen graue HPL-Platten angebracht werden (ich habe für grün gestimmt, Minderheit).

Das Lichtband im Dach soll entfallen, spart Kosten von ca. 80.000 €.

Für die Innenräume legten die Architekten eine Köstenschätzung von 300.000 € vor, reduzierten dann aber um 60.000 € (Deckensanierung), als es Proteste aus dem Ausschuss gab. Bei der Erstellung der Duschräume wurde damals offensichtlich gepfuscht, die Wände im Flur weisen Feuchteschäden auf. Dies soll nun genauer untersucht werden.

Die Bauzeit soll von Juli-Dez. dauern, Kosten z.Z. 2,2 Mill. €, ich gehe von weiteren Kostensteigerungen aus. Grundsätzliches Problem solcher Projekte ist, dass die Architekten und Planer prozentual zur Bausumme bezahlt werden und daher keinerlei Anreize für Kosteneinsparungen haben.

Protokoll der Sitzung

Astrid zum Felde

Vorsitzende der AfD Fraktion der SG Lühe

 

17.04.2019 SG Lühe: Antwort zum Thema Ölspurbeseitigung

Anfrage von Thomas Schack, stellv. Fraktionsvors. der AfD-Fraktion der Samtgemeinde Lühe:

1. Wird eine Statistik von der Feuerwehr / Verwaltung geführt, zu wie vielen Straßenverschmutzungen es pro Jahr kommt?

Wenn ja hätte ich gerne eine Übersicht der Zahlen von 2016 bis 2018. Falls keine Zahlen vorliegen, warum nicht?

2. In wie vielen Fällen konnte der Verursacher ausfindig gemacht werden und zur Kostenübernahme herangezogen werden?

3. Wie hoch sind die Kosten für die Einsätze der Feuerwehr und die Beseitigung der Bindemittel, die die SG Lühe tragen musste, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden konnte?

4. Wie und wo werden die Bindemittel entsorgt (Sondermüll)? Welche Kosten sind hierfür die SG Lühe seit 2016 entstanden?

Aus meiner Sicht hat die Feuerwehr Besseres zu tun als gefühlt jede Woche Straßen von Schmierstoffen zu reinigen, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Vor ca.14 Tagen war mal wieder ein längerer Straßenabschnitt in Guderhandviertel ( Bergfried) verölt und musste abgestreut werden.

Da ich jeden Tag von und nach Hamburg mit dem Auto unterwegs bin, bekomme ich diese Art von Verschmutzungen regelmäßig mit. Nach meinem Empfinden hat diese Art der Verkehrsbehinderungen eindeutig zugenommen.

Noch sehr gut in Erinnerung ist die kilometerlange Ölspur vom letzten Jahr in Hollern-Twielenfleth.

Mir geht es darum, dass wenn Fahrzeuge Öl verlieren und die Feuerwehr Hilfe leisten muss nicht die SG Lühe auf diesen Kosten sitzenbleibt, sondern wenn möglich der Verursacher zur Kostenregulierung herangezogen wird.

Die Antwort der Verwaltung:

“Die anliegende LISTE zeigt die Fälle auf.

Sobald uns ein Verursacher bekannt ist, machen wir die Kosten des Einsatzes der Feuerwehr geltend. Sollte uns ein Verursacher nicht bekannt sein, verzichten wir auch auf die Kostenberechnung.

Das liegengebliebene Ölbindemittel wird grundsätzlich nicht aufgenommen, da die Menge bereits in kürzester Zeit weg ist (durch Fahrzeuge, durch Regen über Nacht o.ä.).

Gelegentlich nimmt der Bauhof die Reste auf. Davon bekommen wir aber nichts mit und es wird auch keine Rechnung gestellt. Für derartige Reste hat der Bauhof einen Behälter für „Ölhaltige Betriebsmittel“, der dann durch Fa. Müll Meyer fachgerecht entsorgt wird.

Bei wirklich großen Verschmutzungen wird die Fa. Behrens und Behrens aus Scheeßel mit der Reinigung beauftragt, die Reinigung zu übernehmen. Die nehmen das Bindemittel dann gleich mit auf. Die Kosten werden ebenfalls mit den Verursachern abgerechnet.”

16.04.2019 Digitalpakt für Schulen

E-Mail an die Mitglieder des Samtgemeinderates Lühe:

Liebe Ratskollegen,

der Digitalpakt des Bundes und der Länder ist beschlossen. Über diesen Pakt erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro. Hinzu kommt eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent, sodass damit rund 520 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen. Jede Schule soll einen Sockelbetrag von 30.000 € erhalten. Derzeit erarbeitet das Land eine Förderrichtlinie zur Beantragung der Gelder, ab August sollen dann Anträge möglich sein. Die Anträge stellt der Schulträger beim Land, die Schulen müssen ein Konzept vorlegen.

D.h. unsere Anfrage vom Februar (s. HIER) sollte nun bearbeitet werden. Ich bitte um einen zeitnahen Termin einer Schulausschusssitzung zur Bearbeitung dieses Themas und um Verteilung der Antwort auf die Anfrage eine Woche vor der Sitzung. Vielen Dank!

https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html

 

 Pressemitteilung von Kultusminister Tonne

 BERICHT im NDR

 INTERVIEW mit Kultusminister Tonne

Beschluss Landtag?

Anfrage der FDP im Landtag

 

Astrid zum Felde,

Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

25.03.2019 SG Lühe: Status der Flüchtlingsunterbringung

Auf Anfrage der AfD-Fraktion teilte die Verwaltung der Samtgemeinde Lühe mit:

Laut Zuweisung durch die Landesaufnahmebehörde erhöht sich die Zahl der durch die Kommune unterzubringenden Personen bis Ende 2019 von 72 auf 94 (Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, jüdische Zuwanderer, syrische Flüchtlinge). Ende Februar 2019 betrug die Anzahl 84.

Grünendeich: 5 Wohnungen / Häuser – 24 Personen

Guderhandviertel: 1 Wohnung/Haus – 7 Personen

Hollern-Twielenfleth: 6 Wohnungen/Häuser – 20 Personen

Mittelnkirchen: 1 Wohnung/Haus – 7 Personen

Steinkirchen: 4 Wohnungen / Häuser – 26 Personen

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Die Kosten der Unterbringung werden der Samtgemeinde aus Landes- und Bundesmitteln erstattet, bisher verzeichnete sie dabei sogar ein leichtes Plus im Haushalt. Angesichts der konjunkturellen Abschwächung überlegte Bundesfinanzminister Scholz bereits, diese Finanzierung zu vermindern.

Ministerpräsident Weil is not amused (s. HIER):

„Der Bund will seinen Beitrag bei der Flüchtlingsaufnahme in der Summe mehr als halbieren. Das ist für uns Länder und für die Kommunen nicht akzeptabel“

Länder rechnen mit 50 Milliarden Euro Flüchtlingskosten bis 2025

 

 

14.02.2018 Der große Irrtum bzgl. Emissionen von Biomasse

“Als Treibstoff enthält Holz weniger Energie und ist teurer als Kohle oder Erdgas. Der American Physical Society zufolge erzeugt Kohle etwa 46% mehr Energie pro Tonne als Holz. Da Holz weniger dicht ist als Kohle, muss mehr als das doppelte Volumen verbrannt werden, um die gleiche Menge Strom zu erzeugen …

Wälder, welche zum Zwecke der Herstellung von Holz-Chips abgeholzt werden, setzen augenblicklich große Mengen Kohlendioxid frei, aber es bedarf des Jahrzehnte langen Wachstums von Bäumen, um das freigesetzte CO2 wieder zu absorbieren. Der Ersatz von Kohle durch Holz in Stromkraftwerken lässt die CO2-Emissionen tatsächlich zunehmen.”

Siehe BEITRAG auf EIKE

In der Turnhalle Steinkirchen (SG Lühe) soll eine Pelletheizung gebaut werden, um CO2 einzusparen …

 

08.02.2019 SG Lühe: Antrag zum Thema Digitalisierung der Schulen

Sehr geehrter Herr Gosch,

im „Masterplan Digitalisierung“ des niedersächsischen Wirtschaftsministers Althusmann wird unter „Kapitel 2.7 Digitale Bildung“ auf Seite 78 die „Stärkung einer professionellen Administration und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur“ gefordert. Vor dem Hintergrund dieser Absichtserklärung des Wirtschaftsministeriums und der Ankündigung der Landesregierung, dass „sich die Systemadministration an den Schulen signifikant verändern wird“, ist es notwendig zu erfahren, wie die Betreuung und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur bisher in den Schulen unserer Samtgemeinde geregelt ist und auf welchem technischen Stand sich diese derzeit befindet.

Eine Bestandsaufnahme in dieser Hinsicht ist umso wichtiger, da die Landesregierung selbst erkannt hat, dass „die Unterhaltung und Finanzierung des IT-Betriebes an Schulen eine komplexe Problemstellung“ sei. Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 NschG sind allerdings die Schulträger, d.h. hier die Samtgemeinde Lühe für die Ausstattung und Finanzierung der IT-Infrastruktur verantwortlich und zuständig.

Ferner möchten wir erfahren, welche inhaltlichen Konzepte im Umgang mit digitalen Medien verfolgt werden. Auf Seite 80 des Masterplanes steht hierzu:

„Die Medienbildung soll in die Lehrpläne implementiert und die Entwicklung schuleigener Medienbildungskonzepte unterstützt werden. Hierbei sollen Schulen und Träger durch das Netzwerk Medienberatung bei der Erstellung von pädagogischen Konzepten und Medienentwicklungsplänen beraten werden.“

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen für die drei Grundschulen unserer Samtgemeinde und die Oberschule Steinkirchen:

  1. Anzahl der Computer (nur für die Schulklassen, inkl. Alter und Betriebssystem) und digitaler Tafeln
  2. Wer ist für die Aktualisierung, Wartung und Störungsbehebung der Geräte zuständig? (bitte Qualifikation der Person(en), Zeitaufwand/Monat; bei externer Beauftragung bitte Kosten/Monat aufführen)
  3. Kann die Wartung / Reparatur zufriedenstellend durchgeführt werden (Anzahl defekter Geräte)?
  4. Ist die Internetanbindung der Schule ausreichend für die Anforderungen?
  5. Gibt es ein Medienbildungskonzept an Ihrer Schule?
  6. Welche Lernsoftware wird an Ihrer Schule verwendet (für welche Klassenstufen)?
  7. Erkennen Sie Defizite bei Ihren Schülern (z. B. Verschlechterung der Rechtschreibung, Handschrift)?
  8. Falls ja, welche dieser Defizite könnten Sie durch die Digitalisierung des Unterrichts beheben?
  9. Haben sich die Schulleistungen verbessert, seitdem an Ihrer Schule am Computer gelernt wird? Wenn ja, welche?
  10. Nimmt Ihre Schule an Schulleistungsstudien teil? Falls ja, stellen Sie bitte die Ergbnisse zur Verfügung.
  11. Halten Sie es für pädagogoisch sinnvoll, dass mittelfristig jedem Schüler der weiterführenden Schulen ein eigenes mobiles Endgerät als Lernmittel zur Verfügung gestellt wird (s. S. 77 des „Masterplans Digitalisierung“)?
  12. Dürfen die Kinder Mobiltelefone mit in die Schule bringen?

 

Begründung:

Als Basis einer Diskussion und Umsetzung der Digitalisierung an unseren Schulen ist eine Bestandsaufnahme erforderlich. Ich bitte darum, das Thema auf die Tagesordnung des übernächsten Schulausschusses zu setzen und die schriftlichen Antworten der Schulleiter eine Woche vor der Sitzung zu verteilen. Vielen Dank!

Es ist die grundsätzliche Frage zu diskutieren, ob die Digitalisierung unserer Schulen finanzierbar, erforderlich, sinnvoll und hilfreich ist.

http://mehrals0und1.ch/Argumente/WebHome

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Konrad Paul Liessmann, Gymnasiale Bildung im Zeitalter von Kompetenz- und Digitalisierungseuphorie. Festvortrag zum 40. deutschen Philologentag. In: Profil Januar-Februar 2018, S.24-34, hier S.30-32 (s. HIER):

„Diese Haltung setzt überdies stillschweigend die Prämisse voraus, dass die Digitalisierung ein verlässlicher Indikator für den Erfolg eines Bildungssystems darstellt. Dies ist aber keineswegs so selbstverständlich, wie es scheint. Seit Jahren wird mit Computern, Laptops, Whiteboards, Tablets, Smartphones unterrichtet, und alle Erfahrungen und Untersuchungen zeigen, dass der Einsatz dieser Technologien nichts verbessert, die Lernleistungen, die Konzentrationsfähigkeit, die Artikulationsmöglichkeiten und das Wissen nicht steigen, sondern sinken, bestenfalls gleichbleiben. Trotzdem wird unentwegt getrommelt, dass die Digitalisierung der Bildung das Gebot der Stunde sei. Plötzlich ist dafür auch Geld vorhanden, das angeblich für andere, sinnvollere Einsätze fehlt.

Dabei ist nichts so flüchtig wie das Versprechen digitaler Innovationen. Noch vor kurzem waren etwa für Universitäten MOOCs der letzte Schrei: Online gestellte Vorlesungen, die es weltweit ermöglichen sollen, von zu Hause aus in Harvard oder Stanford zu studieren – eine ungeheure Möglichkeit, nahezu allen jungen Menschen der Erde den Zugang zu Eliteuniversitäten zu ermöglichen. Da wurde investiert, Startups schossen aus dem Boden, und technikaffine Medien wie die deutsche Wochenschrift DIE ZEIT riefen begeistert die neue Bildungsrevolution aus.

Ohne großes Medienecho erklärte allerdings alsbald John Hennessy, der Präsident der Stanford-University, die sich hier als Vorreiter verstanden hatte, in eben dieser Wochenschrift das Ende des Experiments: »Die Vorstellung, MOOCs könnten das Rückgrat der akademischen Bildung im 21. Jahrhundert werden, hat sich nicht bewahrheitet. Die Abbruchquoten waren enorm, die Heterogenität der Gruppen macht ein sinnvolles Curriculum fast unmöglich. Das Präsenzstudium bleibt der Normalfall. Wir Menschen brauchen fürs Lernen die persönliche Ansprache, das Mentoring, die Unterstützung.« Und dann fällt lapidar der Satz: »Die Revolution fällt aus.« Klar ist: diese Erfahrungen und Einsichten werden niemanden daran hindern, die Digitalisierung der Schulbücher, Klassenzimmer und Hörsäle weiter voranzutreiben. Aber man sollte diesem Prozess, vor allem aus einer bildungspolitischen Perspektive, mit großer Zurückhaltung und Skepsis gegenüberstehen. […]

Untersucht man das Verhalten junger Menschen in der digitalen Welt genauer, macht sich in der Tat schnell Ernüchterung breit. Weder beherrschen sie die damit verbundenen Technologien besser als Erwachsene, noch nutzen sie diese Technologien besonders exzessiv. Kommunizieren und Musikhören sind nach wie vor die häufigsten Netzaktivitäten, anspruchsvollere und innovative Praktiken – Bloggen, Recherchieren, Filme produzieren, Vorlesungen hören und kostenfreie Klassiker lesen – bleiben ein Minderheitenprogramm. Nicht einmal das, was man im Bildungskontext mittlerweile als Selbstverständlichkeit unterstellt, beherrschen sie in einem zufriedenstellenden Maße: Googeln. Eine großangelegte Studie der British Library, die die Medienkompetenz von Schülern und Studenten untersuchte, kam zu einem ernüchternden Ergebnis: »Die ‘Netzgeneration’ weiß kaum, wonach sie suchen soll, überfliegt die Funde nur flüchtig und tut sich schwer, deren Relevanz einzuschätzen.« Hier wäre aber die grundsätzliche Frage zu stellen, ob eine forcierte Digitalisierung diese Schwächen ausgleichen könnte oder sogar verstärken würde. Viele Erfahrungen zeigen, dass ein souveräner Umgang mit den Möglichkeiten der Digitalisierung die Beherrschung traditioneller Kulturtechniken ebenso voraussetzt wie Formen des Verstehens, der Phantasie, der Neugier, der Kommunikation, die nur in der analogen Welt zu finden und zu erwerben sind. Natürlich kann nicht darüber hinweggesehen werden, dass die modernen Kommunikations- und Informationsmedien es in einem bisher kaum gekannten Ausmaß erlauben, sich unterschiedliches Wissen individuell und ohne großen Aufwand anzueignen.

Im Prinzip gehört diese Offenheit des Wissens aber zu diesem selbst. Bibliotheken, Archive und Enzyklopädien hatten immer auch den Anspruch, Wissen wenn nicht für alle, so doch für viele zugänglich zu machen. Das Internet und seine Angebote ersparen mittlerweile in der Regel den Weg in die Bibliothek, Wikipedia ersetzt Meyers Konversationslexikon und den Großen Brockhaus, und manche Lernsoftware übernimmt die Rolle des alten Hauslehrers. Allerdings: um diese Möglichkeiten nutzen zu können, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, die wohl nicht so oft zutreffen, wie es die Propagandisten einer digitalen Lernkultur gerne hätten. Dazu gehört ein Grundwissen, das es erlaubt, in der Vielfalt der Angebote das Richtige auszuwählen; dazu gehört eine geschulte Urteilskraft, die es ermöglicht, Wichtiges von Fragwürdigem, Sinnvolles von Unsinn zu unterscheiden; und dazu gehört die gute alte Tugend der Selbstdisziplin, ohne die die individuell gestaltete Bildungskarriere zu einem unendlichen Schnupperkurs verkommt. […]

S.34:

Die Überdehnung des Kompetenzdenkens und die Glorifizierung digitaler Informationsbeschaffungsmöglichkeiten führen aber auch dazu, dass die Frage nach dem, was ein Heranwachsender nicht nur können, sondern tatsächlich wissen sollte, aus den bildungspolitischen Debatten fast vollständig ausgeklammert wird. Denn hier – und das trifft vor allem die Sekundarstufe – müsste es um Inhalte, um verbindliche Kenntnisse in natur- und humanwissenschaftlichen Bereichen, um die Bekanntschaft mit kanonischen Werken der Literatur und Kunst, um grundlegende Einsichten in die Geschichte und Politik und deren Zusammenhänge gehen. Das aber würde bedeuten, dass Inhalte ausgewählt, gewichtet und bewertet werden müssen – hier will sich aber niemand exponieren. Als bildungsfern erweisen sich hier die Bildungsplaner und die Agenten der kompetenzorientierten Unterrichtsbürokratie.“

Astrid zum Felde, Vorsitzende AfD-Fraktion Samtgemeinde Lühe