23.04.2020 Samtgemeinde Lühe: Anträge zur Wiederaufnahme der Ratsarbeit und Sperrung der Elbdeiche

E-Mail an den Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch und den Samtgemeinderat

als Antwort auf ein Informationsschreiben vom 20.04.2020:

Lieber Michael, liebe Ratskollegen,

In Deiner Mail steht:

“Bezüglich der allgemeinen Ratsarbeit ist anzumerken, dass Fachausschüsse bis zum Sommer nicht tagen sollen. “

Ich gehe davon aus, dass der Samtgemeinderat selbst beschließen kann, ob die Fachausschüsse tagen und beantrage, folgende Umlaufbeschlüsse kurzfristig durchzuführen:

1. Der Samtgemeinderat beschließt, zwischen dem 25.05.20 und 12.06.20 alle Fachausschüsse jeweils einmal tagen zu lassen, sowie wie vorgesehen den SGA am 15.06.2020 und den SG-Rat am 24.06.2020.

Begründung:

Der Saal der “Schönen Fernsicht” bietet die Möglichkeit, die Ausschüsse unter Einhaltung der Sicherheitsabstände durchzuführen. Es ist daher angebracht, dass der Samtgemeinderat seine Arbeit wieder aufnimmt.

Folgende Fragen sollten u.a. in den entsprechenden Aussschüssen behandelt werden:

1. Erste Abschätzungen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Betriebe/Unternehmen in der SG Lühe und Auswirkungen auf den Haushalt / die geplanten Ausgaben
2. Status Turnhalle Striep
3. Reports zu den Energieverbräuchen der Gebäude der SG Lühe
4. Umgang mit den Kita-Gebühren für die ausgefallenen Monate

5. Fragen an die Schulleitungen:
a) Mit welchen alternativen Maßnahmen werden/wurden den Schülern die Unterrichtsinhalte vermittelt?
b) Wie erfolgreich war dieses? Wurden alle Schüler erreicht?
c) Wie groß wird der entstandene Rückstand eingeschätzt?
d) Weiteres Vorgehen?
e) Status des Digitalisierungskonzeptes?

Antwort des Samtgemeinde-Bürgermeisters Michael Gosch am 28.04.2020:

“Das NKomVG lässt keine Beschlüsse der Vertretung  (Rat) im Umlaufverfahren zu. Dafür ist eine öffentliche Sitzung erforderlich. Sitzung verlangt körperliche Anwesenheit. Ausnahmen regelt das Gesetz. Anders als beim Hauptausschuss ( siehe § 78 Abs. 3 NKomVG ) fehlt es an einer Regelung  für den Rat, sprich Vertretung, die es gestattet , Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen. Eine Sitzung der Vertretung kann demzufolge nicht durch eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ersetzt werden. Zudem würde das Öffentlichkeitsprinzip nicht gewahrt werden können ( § 64 Abs.1 ) .”

Anmerkung Astrid zum Felde:

Die Kollegen in diesen beiden Gemeinden scheinen nicht informiert zu sein:
Ein Stimmungsbild hätte mir auch gereicht, entscheidend ist, dass die Ausschüsse tagen. Nach telefonischer Auskunft von Michael Gosch soll in der ersten Maihälfte eine Sitzung der Fraktionssprecher stattfinden, auf der die Meinung der Ratsmitglieder zur Fortsetzung der Ratsarbeit eingeholt werden soll.

2. Der Samtgemeinderat Lühe fordert die Landkreisverwaltung auf, die Allgemeinverfügung bzgl. der Elbdeiche ab dem 4.5.2020 aufzuheben.

Begründung:

Die Bürger sind in der Lage, eigenverantwortlich in entsprechendem Abstand spazierenzugehen.

Astrid zum Felde

Vorsitzende der AfD Fraktion der Samtgemeinde Lühe

Aus der Rundmail des Samtgemeindebürgermeisters Michael Gosch (Lühe) an die Ratsmitglieder vom 27.04.2020:

“Die Verfügung bezüglich des Nutzungsverbots von Elbdeichen, Außengelände und Parkplätzen wird am 03.05.2020 auslaufen. Der Landkreis beabsichtigt nicht diese zu verlängern. Allerdings wird es eine besondere Beobachtung an Himmelfahrt und Pfingsten geben.”

 –> Der 2. Umlaufbeschluss erübrigt sich demnach.

17.04.2020 SG Lühe: Anfrage zur Flüchtlingssituation

Anfrage am 05.02.2020

Guten Morgen, Herr Buchner, Herr Siol,

ich bitte um Auskunft zur Flüchtlingssituation, d.h., wie viele Personen waren zum 31.12.2019 in der SG Lühe untergebracht und wie ist der Plan für 2020.

Vielen Dank!

Astrid zum Felde,

Vors. AfD Fraktion der Samtgemeinde Lühe

Antwort am 17.04.2020 von Herrn Buchner, Ordnungsamt SG Lühe

 “.. wir haben jetzt die neue Quote am Mittwoch bekommen. Danach haben wir aktuell 62 Flüchtlinge im Asylverfahren. Nach der neuen Quote müssen wir 91 Personen insgesamt aufnehmen. Das bedeutet, dass wir noch 28 Personen aufnehmen müssten. Der Verteilungszeitraum dauert zunächst bis zum 01.Quartal 2021.”

Im letzten Jahr waren 84 Personen in der SG Lühe untergebracht, s. HIER

17.04.2020 SG Lühe: Anfrage an den Landkreis Stade zum Schwerlastverkehr auf der K39

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass die K39 nun endlich saniert wird, ist grundsätzlich nur zu begrüßen und nach den langjährigen Verschiebungen dieser Sanierung auch überfällig. Als Pendler aus dem Alten Land, der diese Strecke jeden Tag in der Woche 2x nutzt, habe ich noch folgende Anmerkungen hierzu:

Warum wird seit Jahren das Schwerlastdurchgangsfahrverbot von der Verwaltung blockiert?

Es ist völlig unverständlich, dass obwohl seit Jahren durch politische Anträge, Bürgerinitiativen und Bürger ein Durchgangsfahrverbot gefordert wird,  dieses von der zuständigen Verwaltung einfach nur ignoriert bzw. durch nicht nachvollziehbare Argumente abgelehnt wird. Hier z.B. Ihr Argument, dass die A26 noch nicht fertiggestellt sei und dass nach der Fertigstellung -wann immer das sein mag- die Lage neu bewertet wird seitens der Verwaltung.

Durch die Nutzung der K39 als Hafentransitstrecke zwischen HH-HB-Cuxhaven wird die K39 übermäßig belastet und der Kreis Stade bleibt auf den Kosten sitzen. Das kann nicht ihr Antritt sein im Zuge wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeldern und immer knapperen Haushaltsmitteln in den kommenden Jahren.

Ich hatte seinerzeit angeregt, dass der Schwerlastverkehr über die B73 umgeleitet wird. Vorteil hier: Dies ist eine Bundesstraße, d.h. für Sanierungs-Instandhaltungskosten kommt der Bund auf.

Nachteil Kreisstraße: Der Kreis hat die Kosten für Sanierung bzw. Instandhaltung zu tragen.

Alleine dieses Argument müsste für das Schwerlastdurchgangsfahrverbot schon völlig ausreichen, wenn mit gesundem Menschenverstand gehandelt würde.

Dass die Anrainer aus dem Alten Land davon auch profitieren würden, muss ich an dieser Stelle nicht noch explizit erwähnen. Ferner würde der Tourismus auch davon profitieren.

Ich bin schon mal gespannt, wo der Durchgangsschwerlastverkehr während der Sanierung bleibt.

Wenn nur noch die B73 und die halbfertige A26 genutzt werden kann / darf, würde das dem Szenario entsprechen, welches von mir und vielen Anderen schon seit Jahren gefordert wird.

Die Frage, die sich dann nur stellt, wäre, warum nicht gleich so und endgültig?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schack

AfD Fraktion SG Lühe

Antwort der Landkreis-Verwaltung:

Sehr geehrter Herr Schack,

ein Ziel des Landkreis Stade ist es u.a., die Leistungsfähigkeit der Verkehrswege zu erhalten bzw. zu verbessern. Die Funktion einer Kreisstraße wird im Nds. Straßengesetz beschrieben. Einschränkungen des Verkehrs, z.B. Durchfahrtsverbote, erfolgen nur im Ausnahmefall – das Ziel bleibt stets, diese wieder zu beseitigen. Bei der notwendigen Auswahl der zu sanierenden Straßen wird als wichtiges Kriterium auch die Verkehrsbedeutung herangezogen, welche bei der K39 in diesem Abschnitt unbestreitbar sehr hoch ist. Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen, die K39 zu sanieren und nicht, diese für Lkw zu sperren.

Die Durchführung der Baumaßnahme zur Sanierung der K39 wurde letztlich durch die zuständigen Gremien im Kreistag befürwortet.

Während der Bauzeit der Baustelle an der K39 zwischen Borstel und Cranz ist vorgesehen, den Lkw-Verkehr möglichst weiträumig umzuleiten, u.a. über die B73. Die Details sind noch in der Abstimmung.

 

12.02.2020 SG Lühe: Antrag zum Thema Blackout

Sehr geehrter Herr Gosch,

das Risiko eines Blackouts (flächendeckenden Stromausfalls) wird mit der geplanten Abschaltung von Kern- und Kohlekraftwerken immer größer. Wir stellen deshalb den Antrag, auf der kommenden Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und öffentliche Ordnung unter dem TOP “Vorbereitung der Samtgemeinde Lühe auf einen Blackout” folgenden Beschluss zu fassen:

“Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem THW, den Feuerwehren, u.a. einen Notfallplan für einen großflächigen Stromnetzausfall (sog. “Blackout”) zu erarbeiten und auf der nächsten Sitzung des Ausschusses vorzustellen. Hierzu gehört z.B. zu überlegen, welche Maßnahmen in einem solchen Fall im Seniorenheim Bergfried erforderlich wären.

Folgende Fragen sind u.a. zu klären:

  • Wie viele Tankstellen mit Notstromversorgung gibt es in der SG Lühe?
  • Wie erfolgt in einem solchen Fall die Kommunikation mit übergeordneten Behörden und Verwaltungen?
  • Wie erfolgt die Kommunikation mit der Bevölkerung?
  • Könnte die Samtgemeinde eine notdürftige Wasserversorgung der Bevölkerung organisieren?
  • Könnte die Samtgemeinde eine Turnhalle beheizen und für Kinder/alte Menschen zur Übernachtung anbieten?

 

Begründung:

Das Zieldreieck der Energiewende sieht eine gesicherte, preiswerte und umweltfreundliche Energieversorgung vor.

Nahezu alle drei Eckpunkte werden inzwischen verfehlt. Insbesondere bzgl. einer gesicherten Versorgung findet in den letzten Jahren geradezu das Gegenteil statt. Die im Bereich der Grundlast vorhandenen Kraftwerke auf der Basis fossiler Rohstoffe und Kernenergie werden schrittweise vom Netz genommen und man versucht, einen Ausgleich durch sog. “erneuerbare” Energien, vor allem Windkraftanlagen und Photovoltaik, zu erreichen. Die dadurch bereitgestellte elektrische Energie ist unplanbar und witterungsabhängig. Im Falle einer Überproduktion müssen entweder Anlagen zeitweilig abgeschaltet werden oder der überschüssige Strom wird im Ausland gegen hohe negative Preise entsorgt. Im Falle einer Dunkelflaute, die Stunden oder Tage andauern kann, muss der fehlende Strom durch konventionelle Kraftwerke geliefert werden oder alternativ im Ausland teuer zugekauft werden.

Eine durchgehend zuverlässige Energieversorgung ist in den letzten Jahren mit Kosten in Milliardenhöhe verbunden, die vom Stromverbraucher getragen werden müssen, da zeitweilig energieintensive Unternehmen zwangsweise (gegen Entschädigung) vom Netz genommen werden müssen. Die hohe Anzahl der Netzeingriffe lässt einen Ausfall des Stromnetzes immer wahrscheinlicher werden.

Durch die Abschaltung eines weiteren Kernkraftwerks zum Ende 2019 (KKW Philippsburg) wurde die Situation weiter verschärft. Auch Cyber- oder Terrorangriffe können mögliche Ursachen eines flächendeckenden Stromausfalls sein.

Angemessene Maßnahmen zur Vorsorge sind also dringend erforderlich.

Referenzen:

Astrid zum Felde,

Vors. AfD Fraktion der Samtgemeinde Lühe

05.02.2020 SG Lühe: Antrag zur CO2-Bilanz abgelehnt

E-Mail an die Ratskollegen am 07.01.2020:

Liebe Ratskollegen,

ich wünsche Ihnen / Euch ein gutes neues Jahr 2020!

Es beginnt mit einem Paukenschlag in der WerteUnion Bayern, welche ein bemerkenswertes “Kllma-Manifest 2020” herausgegeben hat:

https://konservativeraufbruch.de/2019/12/30/die-sonne-steuert-das-klima-nicht-das-co2/

Zumindest für die CDU-Fraktion evtl. eine seriöse Quelle alternativer Betrachtungsweisen des Themas?!

Passend hierzu anbei unser ANTRAG zum nächsten Bauausschuss, hier geht es “nur” um 5000 € Steuergeld.

Freundliche Grüße von Astrid zum Felde
Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

CO2-BILANZ (man muss nur S. 10/11 und 19 lesen)!

 

Der Bauausschuss stimmte am 21.01.2020 auf Nichtbefassung mit unserem Antrag. “Leider” war das Honorar für das Ingenieurbüro Siepe bereits durch die SG Horneburg überwiesen worden. Offensichtlich hatte auch dort niemand die hanebüchene CO2-Bilanz gelesen und 5950 € Steuergeld ohne Probleme zum Fenster hinausgeworfen.

Im Samtgemeindeausschuss (SGA) am 27.01. habe ich den Antragstext auf eine Minimalforderung reduziert, um eine Wiederholung zu vermeiden und Herrn Siepe wenigstens eine entsprechende Rückmeldung zu geben (wie es jede Privatperson tun würde, die mit der Ausführung eines Auftrages unzufrieden ist).

Mein Antrag

„Der SGA fordert die Verwaltung auf, aufgrund gravierender Mängel in der CO2-Bilanz, jede weitere Zusammenarbeit mit Herrn Siepe einzustellen. Herr Siepe wird hierüber informiert.”

wurde mit 5:2 Stimmen abgelehnt.

Fazit: Wir bekommen hier einen Einblick auf unterster Ebene, wie Steuergeld unter dem Deckmantel des Klimaschutzes verbrannt wird. Frau von der Leyen möchte 1 Billion € auf EU-Ebene in den Jackpot legen…

Astrid zum Felde, Vors. der AfD Fraktion der SG Lühe


21.12.2019 SG Lühe: Dreiste Taschenspielertricks in der CO2-Bilanz

Am 10.12.2019 erhielten die Ratsmitglieder der Samtgemeinde Lühe die überarbeitete CO2-Bilanz für die Samtgemeinde Lühe – diese stellt die Erfolgskontrolle der Arbeit unserer Klimaschutzmanagerin dar. Bereits im Frühjahr diesen Jahres wurde eine Nachfolgerin für die bisherige Klimaschutzmanagerin eingestellt, für weitere zwei Jahre.

Ziel des Klimaschutzkonzeptes von 2015 ist es, die CO2-Emissionen der SG Lühe bis 2020 um 20% zu reduzieren (Basisjahr 2012). Die jetzt gelieferte Bilanz wertet Daten von 2017 aus.

Abgesehen davon, dass sehr viele Rohdaten geschätzt wurden und der Energieberater Siepe keine Lizenz mehr für das 2012 verwendete Programm EcoRegion hat, haben sich seit 2012 auch die Berechnungsgrundlagen des Programmes stark verändert. Es wurden diverse Parameter und Modelle geändert, sodass u.a. der Energieverbrauch im Verkehrssektor nicht mehr mit den Werten vor dem Update übereinstimmt (s. S. 10/11). „Die größte Änderung ergibt sich beim Flugverkehr, wo jetzt nur noch der Anteil der nationalen Flüge berücksichtigt wird, was zu einer Verringerung von Verbrauch und Emissionen um rund 90% führt.“

Konkret wirkt sich das in der Bilanz für die SG Lühe so aus, dass zwischen 2012 und 2017 zwar die PKW-Zahlen um ca. 250 gestiegen sind, aber der Treibstoffverbrauch angeblich um 22% (!) gesunken ist. Der Wärmeverbrauch für die Haushalte ist um 26% gestiegen, der Stromverbrauch fast gleichgeblieben. Wenn man diese Daten zusammenfasst, erhält man die Aussage, dass der Energieverbrauch der SG Lühe mit 99,7% Prozent fast gleichgeblieben ist (s.S. 19).

Es werden hier also ganz offensichtlich mit dreisten Taschenspielertricks Bilanzen erstellt, für schlappe 5000 € Steuergeld. Und man hofft, dass sich das sowieso niemand durchliest bzw. nachvollzieht. Ich fordere die Verwaltung auf, die Zahlung für dieses Machwerk nicht durchzuführen bzw. das Geld zurückzufordern und die Zusammenarbeit mit Herrn Siepe sofort einzustellen. Man muss kein weiteres Steuergeld verbrennen, um festzustellen, dass bei steigenden Einwohner- und KFZ-Zahlen der CO2-Ausstoß der SG Lühe wohl angestiegen ist.

Das Programm wird übrigens EU-weit verwendet, wir haben hier live und in Farbe einen Einblick, was von dem Thema CO2-Einsparung und deren Berechnung zu halten ist.

Angesichts dieser Tatsachen ist es besonders bedauernswert, dass sich sowohl Rat als auch Verwaltung weigern, der Klimaschutzmanagerin Aufgaben zuzuweisen, die für unsere Samtgemeinde finanzielle Vorteile bringen würden (s. HIER).

Astrid zum Felde

Vorsitzende der AfD Fraktion der Samtgemeinde Lühe

18.12.2019 SG Lühe: Stellungnahme zum Haushalt 2020

Der Schuldenstand der Samtgemeinde Lühe wird sich mit dem heute verabschiedeten Haushalt von 7.743000 € auf 8.887000 €  (Ende 2020) erhöhen.

Dies liegt nach unserer Ansicht nicht am ausschweifenden Finanzgebaren des Samtgemeinderates. Im Gegenteil. Wir sind nicht in der Lage, Schulen, Kindergärten und Infrastruktur so zu erhalten und zu gestalten, wie es notwendig wäre, ohne uns weiter zu verschulden. Es scheint also strukturelle Probleme bei der Verteilung der Finanzen in diesem Land zu geben.

Besonders aktuell: die Verschwendung von Steuergeldern für den sog. „Klimaschutz“ (Frau von der Leyen spricht von 1 Billion € auf EU-Ebene!). Die gerade fertig gestellte CO2-Bilanz der Samtgemeinde Lühe dokumentiert schon auf kleinster Ebene, wie bei diesem Thema betrogen und Geld gescheffelt wird (s. HIER).

Ein weiteres wichtiges Thema, auch in unserer Samtgemeinde, ist das Thema Ganztagsschule. Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass die Bundesregierung plant, ab 2025 einen Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf ganztägige Betreuung bis 17 Uhr einzuführen. Wir hoffen und harren nun, ob wir für unsere geplante Ganztagsschule in Hollern-Twielenfleth Gelder bekommen könnten.

Die Umfrage an dieser Schule im vergangenen Sommer hat ergeben (49,1% Beteiligung):

Von 79 Eltern wünschen sich 8 (!) eine Betreuung bis 17 Uhr, 36 eine Betreuung bis 15:30 Uhr. D.h. die oft gehörte Behauptung, alle Mütter wünschten sich eine durchgehende Betreuung ihrer Kinder, ist offensichtlich ein Märchen.

Auch dies ein Projekt, dass uns von oben aufgezwungen wird, ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen und zu berücksichtigen. Abgesehen davon, dass es das Personal für dieses Projekt nicht gibt, wird nun wieder eine Flut von Anträgen und Regelungen Steuergeld verschlingen.

Die AfD-Fraktion hat dem Haushalt 2020 zugestimmt, trotz einer Erhöhung der Schulden. Wir sehen keine weiteren Einsparmöglichkeiten, weisen aber darauf hin, dass wir das Thema „Schuldenabbau“ in den kommenden Jahren nicht aus den Augen verlieren wollen.

Astrid zum Felde

Vorsitzende AfD Fraktion der SG Lühe

28.11.2019 SG Lühe: Finanzausschuss / Dorfstromer / Haushalt / Ganztagsschule

Im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses der Samtgemeinde Lühe stellte der Verein Dorfstromer sein Konzept und die Entwicklungen des vergangenen Jahres vor (die SG Lühe wurde Ende vergangenen Jahres Mitglied des Vereins, Kosten: 1200 € / Jahr).  Der Verein stellt Elektro-Fahrzeuge zum sog. “car-sharing” zur Verfügung, d.h. man kann ein Auto stundenweise mieten. Drei E-Autos stehen z.Z. zur Verfügung (Steinkirchen, Jork, Horneburg), die Intitiatoren des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Die Mitgliedschaft kostet 5 € / Monat, die Fahrt 4 € / Stunde. Gebucht wird online. Die Autos werden vom Verein geleast. Bei einer Anzahl von 20 Mitgliedern und Nutzung von 4 Stunden pro Tag arbeitet das Projekt kostendeckend. Allerdings nur, weil es im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes gefördert wird. Bei der Vorstellung im vergangenen Jahr wurden keine konkreten Zahlen zur Finanzierung des Projektes vorgestellt, diese fehlten auch in diesem Jahr. Bekanntlich sind E-Autos sehr teuer, insofern ist die Förderung eine Wettbewerbsverzerrung, die alle Steuerzahler unfreiwillig finanzieren.

Inzwischen hat es sich wohl herumgesprochen, dass E-Autos aus Sicht des Umwelt- und Klimaschutzes (wenn man ihn denn für notwendig hält) nicht halten, was sie versprechen (s. HIER). Die AfD-Fraktion hat der Mitgliedschaft der SG Lühe im Verein Dorfstromer nicht WEGEN der E-Autos sondern TROTZ der E-Autos zugestimmt, da der Kostenaufwand vertretbar ist und die Idee des car-sharings grundsätzlich zu begrüßen ist. Der Verein erhöht die Attraktivität der Samtgemeinde für Touristen und Bürger.

Die Umstellung des kompletten Verkehrs auf E-Mobilität ist völlig illusorisch, es sei denn, nur noch wenige Priviligierte dürfen Auto fahren. Die frisch gewählte SPD-Vorsitzende Esken gab im März 2019 ein INTERVIEW im Deutschlandfunk. Sie erzählte, dass sie ein elektrisches Auto fährt, und fügte gleich hinzu, dass sich dies natürlich nicht jeder leisten könne. Überhaupt sei der Ausstieg aus dem Individualverkehr das am schwierigsten umsetzbare politische Ziel und die herausforderndste Arbeit. Im Vergleich dazu sei der Ausstieg aus der Kohle geradezu ein Klacks. Der Ausstieg aus dem Individualverkehr scheint beschlossene Sache zu sein, eine Debatte darüber oder einen Beschluss gab es wohl nicht? Die Verödung der ländlichen Räume wäre die Folge, die AfD lehnt dies entschieden ab!

Der Finanzausschuss beschloss diverse Kürzungen des Haushaltsplanes, da der Anstieg der Verschuldung von gut 9 Mill. auf über 11 Mill. € reduziert werden soll. U.a. wurden die Planungen für den Ausbau der Ganztagsschule Hollern-Twieienfleth auf Eis gelegt. Hintergrund: Der Bund will bis 2025 einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Grundschulalter einführen (acht Stunden pro Tag, fünf Tage in der Woche) und zwei Milliarden Euro an die Kommunen verteilen. Die AfD-Fraktion hält dies nicht für sinnvoll und wünschenswert, allerdings sollte man angesichts der prekären Haushaltslage auf eine Förderung nicht verzichten.

Hier die Pressemitteilung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) vom 26.11.2019 dazu:

Ganztagsbetreuung hat Folgen!

Städte- und Gemeindebund erwartet Kostenübernahme durch den Bund

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund fordert eine komplette Übernahme der Kosten vom Bund für die flächendeckende Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2025 ein solches Angebot Eltern und Kindern durch einen Rechtsanspruch garantieren.

“Wer Versprechungen macht, ist auch für die Finanzierung und die Umsetzung verantwortlich und darf nicht einfach die Kommunen in Mithaftung nehmen. Der Bund ist für Deckung der Investitionskosten sowie der Betriebs- und Personalkosten der Betreuungseinrichtungen verantwortlich. Sonst ist ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen nicht realisierbar”, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, heute in Hannover. Das Deutsche Jugendinstitut hat berechnet, dass bundesweit rund 330.000 Plätze in Horten und Ganztagsschulen neu geschaffen werden müssen – In Niedersachsen sind es dann vermutlich mehr als 30.000 Plätze.

Aktuell hat der Bund ein Sondervermögen von zwei Milliarden Euro beschlossen. Allerdings rechnen die Kultusminister der Länder mit jährlichen Kosten von bundesweit über 10 Milliarden Euro. “Hinzu kommt, dass wir teilweise neu bauen und bestehende Schulen baulich verändern müssen. Dazu kommt, dass es auf dem Arbeitsmarkt keine Erzieherinnen und Erzieher gibt. Was nützt uns der Neubau von Schulen, wenn das Personal fehlt, um die Kinder zu betreuen? Zudem müssen wir in Niedersachsen die Beitragsfreiheit für die KiTas finanzieren. Da ist kein Geld bei Land und Kommunen für weitere Aufgaben übrig”, ergänzte Trips.

Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten MandatsträgerInnen repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.

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Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträgern repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.

Astrid zum Felde

Vors. AfD Fraktion SG Lühe

02.12.2019 SG Lühe: Anfrage Kosten Klimaschutz

Anfrage der AfD-Fraktion der Samtgemeinde Lühe

Sehr geehrter Herr Gosch,

die AfD Fraktion stellt folgende Anfrage zur kommenden Sitzung des Samtgemeinderates Lühe am 18.12.2019 und bittet um Beantwortung/Protokollierung unter dem TOP „Mitteilungen“:

Welche Summe an Steuergeldern (insgesamt, inkl. Fördergelder) wurde seit Beschluss des Klimaschutzkonzeptes in 2015 für dessen Umsetzung in der SG Lühe ausgegeben? Bitte die Summe für die Erstellung der CO2-Bilanz separat ausweisen.

Begründung:

Ich hatte die Anfrage bereits mündlich in der letzten Ratssitzung vom 25.9.2019 gestellt. Leider wurde nur die Frage, aber nicht die Antwort in das Protokoll aufgenommen.

Anfrage als PDF

Zur Info: Die Klimaschutzmanagerin wird von der SG Lühe, Horneburg und Jork gemeinsam finanziert und wird zu 40% vom Bund gefördert.

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 18.12.2019 umging der Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch die korrekte Beantwortung dieser Frage erneut, stattdessen verteilte er eine Übersicht der eingeworbenen Fördergelder (s. HIER).

Aus dem Protokoll:

“Abschließend wird durch den Samtgemeindebürgermeister eine Übersicht der eingeworbenen Fördermittel für das Klimaschutzmanagement verteilt. Hierzu berichtet er noch, dass die Kosten für die Klimaschutzmanagerin zu 1/3 von der Samtgemeinde Lühe getragen werden. Des Weiteren erläutert er, dass die CO² Bilanz berichtigt und an alle Ratsmitglieder neu versendet wurde. Die Energie und CO² Bilanz kostete 5.950,- €, wovon 1.983,33 € von der Samtgemeinde Lühe getragen werden.”

Nach meiner mündlichen Ansprache nach der Sitzung verspräch er, die Informationen aus der Präsentation der Klimaschutzmanagerin in der Bürgermeisterrunde im Nov. 2019 an das Protokoll zu hängen (wo sie von möglicht wenigen Bürgern gefunden wird), s. HIER.

Fazit: Für das Klimaschutzmanagement wurden für die Jahre 2016-2019 165.000 € an Steuergeldern ausgegeben, gleichzeitig wurden über 800.000 € an Fördermitteln von der Klimaschutzmanagerin eingeworben. Ziel des Klimaschutzkonzeptes von 2015 ist es aber eigentlich, den CO2-Ausstoß der Samtgemeinde Lühe bis 2020 um 20% zu senken (Vergleichsjahr 2012). Dieses Ziel wurde krachend verfehlt, s. HIER. Das scheint aber niemanden zu interessieren (vielleicht auch, weil man eigentlich weiß, dass dieses Ziel unsinnig ist?). Eine Vereinfachung der Förderrichtlinien und eine Priorisierung der Aufgaben der Klimaschutzmanagerin hin zu simplen Energieeinsparmaßnahmen ohne ideologischen Überbau hätten immense Einsparungen an Steuergeld zur Folge.

 


18.11.2019 SG Lühe: Ausschuss Feuerschutz tagte

Der Ausschuss für Feuerschutz und öffentliche Ordnung der Samtgemeindes Lühe tagte:

 

– Die Katzenschutzverordnung wurde vom Ausschuss befürwortet.

Erweiterung der Feuerwehrhäuser zur Anpassung an bestehende Vorschriften:

Hier wird erst einmal der Entwurf des Architektenbüros abgewartet. Unstrittig ist aber, dass Baumaßnahmen in den nächsten Jahren erfolgen müssen, um die Gerätehäuser auf einen zeitgemäßen Zustand zu bringen. Eventuell könnte das auch auf teilweise Neubauten (mit Grundflächen aus der Nachbarschaft) hinauslaufen, falls eine Modernisierung nicht umsetzbar ist. In Mittelnkirchen wäre der Ausbau des Dachgeschosses zu überdenken.

 

– Das Rauchverbot vor dem AWO Kindergarten wurde nach kurzer Diskussion beschlossen. Die AWO Leitung wird gebeten, die Eltern über das Rauch-

verbot in einem Elternbrief zu unterrichten.

Anfrage zum Thema Brandbekämpfung bei E-Fahrzeugen wurde von mir gestellt:

Ist die SG Feuerwehr geschult  / vorbereitet zur Brandbekämpfung an E-Fahrzeugen?

Antwort Samtgemeindebrandmeister: Ja, die Feuerwehr ist darauf geschult.

Haben wir ein Wasserbad in der SG? Nein , im Bedarfsfall müsste improvisiert werden ( z.B. Container mt Wasser füllen).

Frage an die Verwaltung (Hr. Buchner):

Was passiert mit den Wracks, wo und wie werden sie entsorgt?

Hierfür wird die Antwort von der Verwaltung noch nachgereicht.

 – Die Haushaltsposten für 2020 wurden behandelt, hier ergeben sich in diesem Ausschuss kaum Einsparmöglichkeiten

 

HINTERGRUND der Anfrage

 

Thomas Schack, stellv. AfD Fraktionsvors. SG Lühe

16.11.2019 SG Lühe: Klimaverrenkungen im Samtgemeinderat

Rückblick auf die Sitzung des Samtgemeinderates Lühe vom 23.10.2019

Zunächst stellte sich Frau Schütz, die neue Klimaschutzmanagerin, deren Vertrag bis zum 21.5.2021, läuft vor. Sie wird die Arbeit ihrer Vorgängerin, Frau Poppe, fortsetzen (s. Klimaschutzkonzept). Ziel des Klimaschutzkonzeptes von 2015 ist es, die CO2-Emissionen der SG Lühe bis 2020 um 20% zu reduzieren (Basisjahr 2012). Die ersten drei Jahre von Frau Poppe wurden in diesem Jahr durch die Verwaltung um weitere zwei Jahre verlängert, ohne dass dem Rat eine Erfolgsbilanz bzgl. der CO2-Reduzierung vorgelegt wurde. Nach mehrmaligem Nachfragen wurde dieses nun in dieser Ratssitzung nachgeholt (der Vertrag von Frau Schütz ist längst unterschrieben). Obwohl ich mehrmals darum gebeten habe, wurden uns die Unterlagen vor der Sitzung nicht zur Verfügung gestellt. Sie seien angeblich zu komplex ohne Erläuterung –  lächerlich, wenn man sich die Präsentation anschaut; man wollte ganz offensichtlich fundierte Nachfragen vermeiden, welche offenlegen würden, dass hier schlicht Steuergeld verbrannt wird.

Herr Siepe aus Hannover stellte dem Rat in einer Präsentation die CO2-Bilanz der Samtgemeinde Lühe vor. Leider enthält seine Datenbasis den Fehler, dass in der SG Lühe seit 2012 Biogasanlagen gebaut wurden, was nicht der Fall ist. Selbst unter dieser Bedingung zieht er eine durchwachsene Bilanz, das Ziel wurde nicht erreicht. Wenn man die korrekten Daten verwendet, wird das Ergebnis noch ernüchternder sein. Wir warten noch auf seine korrigierten Berechnungen.

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Unsere Kämmerin, Frau Lühders, stellte den Haushaltsentwurf der Verwaltung für 2020 vor. Der Schuldenstand der SG Lühe ist in 2019 von 6,3 Mill. € auf 9,2 Mill. € gestiegen. Sollte der Entwurf wie vorgeschlagen umgesetzt werden, erhöht sich dieser bis Ende 2020 auf gut 11 Mill. €. Frau Lühders rief die Ratsmitglieder zu Einsparungen auf. Die Ausschüsse werden nun den Entwurf beraten.

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Unser Antrag zur Klimaschutzmanagerin wurde aufgerufen:

Beschlussvorschlag:

Die Klimaschutzmanagerin, Frau Schütz, wird beauftragt, den Schwerpunkt ihrer Arbeit für die Samtgemeinde Lühe auf folgende Aufgabengebiete zu legen:

– Erfassung/Monitoring der Energieverbräuche der kommunalen Gebäude (konkret Erstellung von sog. „Reports“ in der Verwaltungssoftware) der SG Lühe und Bericht an den Ausschuss für Bau, Wege, Planung und Umwelt.

– Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches kommunaler Gebäude (z.B. Schulungen der Hausmeister, Schüler, etc.)

– Anwerbung von Fördermitteln für kommunale Bauvorhaben

Begründung:

Die Mitarbeiter des Bauamtes sind z.Z. stark eingebunden in die geplanten / laufenden Bauprojekte, daher ist eine Entlastung sinnvoll. Gleichzeitig möchten wir erreichen, dass die Arbeitszeit der Klimaschutzmanagerin, Frau Schütz, für unsere Samtgemeinde finanzielle Vorteile bringt.

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Wir haben den Antrag gestellt, weil wir der Ansicht sind, dass unsere Steuergelder nicht für Logo-Wettbewerbe, Stadtradeln, u.ä. vergeudet werden sollten. Nachdem der Antrag bereits im Bauausschuss und Samtgemeindeausschuss abgelehnt wurde (mit m.E. dürftigen Argumenten), kam der Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch nun mit einem Gesetz um die Ecke, das es dem Rat angeblich verbietet, über die Arbeitszeit der Klimaschutzmanagerin für unsere Samtgemeinde zu entscheiden. Bitte bilden Sie sich dazu selbst eine Meinung (s..u. meine Mail). Der Samtgemeinderat stimmte daraufhin für Nichtbefassung bzgl. unseres Antrages.

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Unter dem TOP “Anfragen/Anregungen” habe ich meinen Ratskollegen die Broschüre “Kann der Mensch das Klima retten?” zur Lektüre angeboten.  Sie enthält sachliche Argumente zum Thema Klimaschutz und Energiewende. Es herrschte allgemeine Ablehnung. Man verbittet sich diese Belästigung mit alternativen Informationen. Nach der Sitzung haben sich drei parteilose Ratsmitglieder erbarmt, mir eine Broschüre abzunehmen.

Sie finden auf dieser Webseite diverse Information zu dem Thema, s. HIER; HIER , HIER (im Suchfeld rechts oben “Klima” eingeben).

Das Thema Klimaschutz wurde übrigens im Tageblatt-Artikel mit keinem Wort erwähnt.

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PROTOKOLL der Sitzung

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Meine Mail an den Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch und die Ratsmitglieder (16.11.2019):

Hallo Michael, liebe Ratskollegen,
ich habe folgende Anmerkungen / Fragen zum Protokoll des Samtgemeinderates am 23.10.2019:
1. Im Protokoll steht zwar, dass ich um eine Kostenaufstellung für das Klimaschutzmanagement gebeten habe, aber die Zahlen stehen dort nicht.
a) Warum nicht?
b) Wann bekommen wir die Antwort?
Falls es sich um ein datenschutzrechtliches Problem handelt, könnte man den nichtöffentlichen Teil verwenden?
2. Am Protokoll hängt die Präsentation von Herrn Siepe mit den falschen Zahlen, die unter der Annahme zustande gekommen sind, dass es in der SG Lühe Biogasanlagen gibt.
a) Wann bekommen wir die korrigierte Fassung?
b) Woher kamen die Informationen bzgl. der Biogasanlagen in der SG Lühe?
3. Unser Antrag zur Priorisierung der Aufgaben der Klimaschutzmanagerin wurde vom Rat mit Nichtbefassung zurückgewiesen, nachdem Du behauptet hast, der SG-Rat sei nicht befugt, dies zu entscheiden. In dem im Protokoll zitierten Artikel steht: § 85 Abs. 3 NKomVG
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte …
3. entscheidet über Maßnahmen auf dem Gebiet der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung und über Maßnahmen zur Erfüllung von sonstigen Aufgaben, die das Land im Auftrag des Bundes ausführt oder zu deren Ausführung die Bundesregierung Einzelweisungen erteilen kann,
Ich bitte um Erläuterung, in welchem Zusammenhang dieser Artikel mit der Klimaschutzmanagerin steht.
Auf der Webseite der Klimaschutzmanagerin steht, dass die Stelle der Klimaschutzmanagerin durch die NKI gefördert wird. Es handelt sich also um ein freiwilliges Projekt unserer Kommunen Jork, Horneburg und Lühe, welches vom Bund gefördert wird.
Abgesehen von der inhaltlichen Zweifelhaftigkeit halte ich Dein Vorgehen, erst bei der dritten Abstimmung unseres Antrages ein Gesetz aus dem Ärmel zu zaubern, ohne dieses vorzulesen oder vorher zu verteilen, für höchst unseriös. Niemand hatte die Möglichkeit, Deine Behauptung nachzuprüfen. Das Ergebnis war ja dann wie gewünscht.
 
Antwort M. Gosch 16.11.2019:

“… Den Einsatz der Mitarbeiter innerhalb der Verwaltung obliegt allein dem Hauptverwaltungsbeamten. Dies ergibt sich in der Tat aus § 85 Abs. 3 NKomVG. Dort steht eindeutig geschrieben, dass der HVB die Geschäftsverteilung innerhalb der Verwaltung leitet.

Der Rat hat hierauf keinen Einfluss. Das findet sich auch in der einschlägigen Kommentierung. Du hast leider § 85 Abs. 1 Nr. 3 zitiert. In der Tat führt dies zur Verwirrung. Ich verweise Dich noch einmal ausdrücklich auf den § 85 Abs. 3.

Ich glaube nicht, dass das Verhalten Deiner Ratskollegen irgendetwas mit meinem Hinweis auf diesen § zu tun hat…”

 
AZF: Mein Fehler. In §85 3 steht:

(3)  Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte leitet und beaufsichtigt die Verwaltung; sie oder er regelt die Geschäftsverteilung im Rahmen der Richtlinien der Vertretung. Sie oder er ist Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter im Sinne der Geheimhaltungsvorschriften.

–> d.h., die Klimaschutzmanagerin ist Teil der Verwaltung!?!

 
4. Der Titel der Broschüre, die ich verteilen wollte, ist im Protokoll falsch wiedergegeben, er lautet “Kann der Mensch das Klima retten?”, hier eine Zusammenfassung:
 
 
Astrid zum Felde, Vors. AfD-Fraktion SG Lühe